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Schweiz: Uno-Migrationspakt zeigt die Dringlichkeit der Selbstbestimmungsinitiative

Der Uno-Migrationspakt kommt den Gegnern der Selbstbestimmungsinitiative (SBI) ziemlich ungelegen, denn hier will der Bundesrat einen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnen, ohne das Parlament zu konsultieren.
08. November 2018
Seine Begründung, es handle sich eigentlich um kein Abkommen, sondern ein «unverbindliches» Dokument, schiesst daneben. Erfahrungsgemäss ist damit zu rechnen, dass sich der Bundesrat mit seinem Verwaltungspersonal und mit der «Hilfe» verschiedener NGO zügig an die Umsetzung des Papiers machen wird, unverbindlich hin oder her.

Wenige Wochen vor der Abstimmung über die SBI wird man nun in den zuständigen Parlamentskommissionen nervös. Denn der Ablauf um den Uno-Pakt macht die Dringlichkeit der Selbstbestimmungsinitiative deutlich. Trotz aller Beschwichtigungsversuche von Bundesrat Cassis kann er weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen, ohne dass das Parlament, geschweige denn das Volk etwas dazu zu sagen hätte.

Ziel: «Mobilität der Arbeitskräfte» zu erleichtern

Der Uno-Migrationspakt ist ein 32seitiges Dokument. Ohne hier genauer auf den Inhalt eingehen zu können: Sein Ziel ist, die «Mobilität der Arbeitskräfte» zu erleichtern, indem er die Staaten [gemeint sind offensichtlich vor allem die europäischen Staaten] dazu auffordert, internationale und bilaterale Kooperationsvereinbarungen abzuschliessen, in denen Aufenthaltsrecht, Arbeitsbewilligung, Familiennachzug, Zugang zu Sozialversicherungen und vieles mehr geregelt werden sollen.

Die Schweiz zum Beispiel hat alle diese Bereiche bereits ausführlich gesetzlich geregelt; der Pakt will aber die Staaten dazu bewegen, die Rechte der Zuwanderer in ihrer innerstaatlichen Gesetzgebung in vielerlei Hinsicht zu erweitern. Dazu kämen Eingriffe in die Medienfreiheit [«Sensibilisierung» der Journalisten bezüglich der Verwendung von «Migrationsbegriffen» und ähnliches] oder die aktive Förderung einer «sicheren Migration» in den Herkunfts- und Transitländern.

Widerstand im Nationalrat: Bundesrat soll dem Pakt nicht zustimmen

Am 2. November hat nun die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) mit 15 zu 9 Stimmen beschlossen, dem Bundesrat von der Unterzeichnung des Uno-Migrationspaktes abzuraten. Dies mit der Begründung, die Schweiz sollte sich «nicht international für Zielsetzungen einsetzen, die in Widerspruch zu nationalem Recht treten könnten.» (Medienmitteilung SPK-N vom 2.11.2018)

Zwar sei die rechtliche Unverbindlichkeit des Dokuments in der Kommission unbestritten, so SPK-Präsident Kurt Fluri (FDP):

«Doch die Mehrheit ist überzeugt, dass der Pakt politisch bindend sei und die darin enthaltenen Forderungen von Politikern oder Organisationen aufgenommen würden.» («Neue Zürcher Zeitung» vom 3.11.2018)

Derweil verlangt FDP-Aussenpolitiker Hans-Peter Portmann in Abstimmung mit der FDP-Parteileitung eine Volksabstimmung über die Unterzeichnung des Uno-Migrationspakts. Portmanns Vorstoss wird am 5./6. November in der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK-N) diskutiert (SRF News vom 4. November 2018).

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Dass sich unter den Parlamentariern Widerstand gegen den Uno-Pakt regt, belegt die Notwendigkeit der Selbstbestimmungs­initiative. Genau solche fragwürdigen Abläufe, wie der Bundesrat es mit seiner Unterschrift im Alleingang vorhatte, will die Initiative korrigieren. Damit verlangt sie nichts Revolutionäres, sondern will lediglich die direktdemokratischen Rechte des Stimmvolkes, die seit jeher in der Verfassung stehen, zurückholen. Ein Ja zur SBI verpflichtet die National- und Ständeräte dazu, auch in Zukunft die demokratischen Rechte so vorbildlich zu schützen, wie sie es derzeit   – einige Wochen vor dem Abstimmungstermin   – tun.  
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Österreich sagt nein zum Uno-Migrationspakt

Als weiterer Staat hat Österreich bekanntgegeben, dass es den Uno-Migrationspakt nicht unterzeichnen wird. Aus dem Vortrag des österreichischen Bundeskanzlers an den Ministerrat:

«Nach eingehender Prüfung bestehen seitens der Bundesregierung erhebliche Bedenken hinsichtlich der Inhalte und Ziele des UN-Migrationspaktes. Staatliches Handeln auf dem Gebiet der Migration kann nach Auffassung der österreichischen Bundesregierung nur auf der Grundlage innerstaatlicher Gesetze oder völkerrechtlicher Verträge, denen das Parlament zuvor die verfassungsgemässe Zustimmung erteilt hat, erfolgen. Vor diesem Hintergrund wird ausdrücklich festgehalten, dass Österreich den UN-Migrationspakt als nicht völkerrechtlich verbindlich ansieht. Insbesondere steht die Bundesregierung auf dem Standpunkt, dass durch diesen Pakt kein Menschenrecht auf Migration besteht und entstehen kann, sei es durch Völkergewohnheitsrecht, Soft law oder internationale Rechtsprechung. Österreich wird auch in der Zukunft immer wieder vor geeignetem Adressatenkreis erklären, dass es den Pakt als völkerrechtlich nicht verbindlich ansieht und Österreichs staatliche Praxis auch dementsprechend gestaltet und sich auch künftig an der Umsetzung dieses Paktes nicht finanziell beteiligen wird.
Es darf zu keiner Verwässerung von legaler und illegaler Migration kommen, wie es bei diesem Pakt zu befürchten ist. Die Souveränität Österreichs muss zu jeder Zeit erhalten bleiben. […]
Die österreichische Bundesregierung erachtet die Annahme des UN-Migrationspaktes für nicht geeignet, um Migrationsfragen zu regeln. Österreich wird daher dem UN-Migrationspakt nicht beitreten und sich in der UN-Generalversammlung, zur Verdeutlichung der Bedenken, der Stimme enthalten.»

Quelle: «Globaler Pakt für sichere, geregelte und planmässige Migration; weitere Vorgangsweise; Vortrag an den Ministerrat», zitiert nach «Kronen Zeitung» vom 31.10.2018: «Regierung macht Ernst: Nein zum Uno-Migrationspakt»

Quelle: https://www.zeit-fragen.ch/de/ausgaben/2018/nr-25-6-november-2018/uno-migrationspakt-zeigt-die-dringlichkeit-der-selbstbestimmungsinitiative.html

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