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Die territoriale Integrität von Staaten und das Selbstbestimmungsrecht von Völkern

Zwei häufig zitierte Grundsätze, die beide im Völkerrecht verankert sind, stehen häufig in Konflikt miteinander: die territoriale Integrität von Staaten und die Selbstbestimmung von Völkern.
Von JOHN WHITBECK, 24. FEBRUAR 2022 - übernommen von counterpunch.org
20. März 2023

counterpunch Map of the Donbass
Quelle: RGloucester   – CC BY 3.0

Dieser immer wiederkehrende und unvermeidliche Konflikt zeigt sich in den diplomatischen Anerkennungen der beiden separatistischen Republiken mit russischer Bevölkerungsmehrheit im Donbass durch Russland. Wie in den ehemaligen sowjetischen Regionen Abchasien, Südossetien und der Krim, die alle von Russland diplomatisch als unabhängige Staaten anerkannt wurden (im Fall der Krim vor ihrer Wiedereingliederung in die Russische Föderation), sowie im Kosovo wollte sich die Mehrheit der Bevölkerung eindeutig von dem Land trennen, als dessen Teil sie international anerkannt worden war.

Es sollte niemanden überraschen, dass der Grundsatz, den eine Regierung in einem bestimmten Fall als absolut   – oder zumindest als vorrangig und bestimmend   – verkündet, der Grundsatz ist, der mit dem von ihr in diesem Fall bevorzugten Ergebnis übereinstimmt.

Westliche Staaten, die derzeit die absolute und universelle Anwendbarkeit des Grundsatzes der territorialen Integrität von Staaten propagieren, hatten kein Problem damit, die Selbstbestimmung der Völker in Eritrea, Osttimor, Südsudan und   – mit kräftiger Unterstützung durch 77 Tage NATO-Bombardierung in flagranter Verletzung des Völkerrechts   – im Kosovo zu unterstützen.

Eine knappe Mehrheit der UN-Mitgliedstaaten (97 von 193) erkennt das Kosovo derzeit diplomatisch an. Die diesbezüglichen Entscheidungen werden zwangsläufig von möglichen Präzedenzfällen in der Nähe des eigenen Landes beeinflusst. Von den fünf EU-Mitgliedstaaten, die das Kosovo nicht anerkennen, haben zwei, Zypern und Spanien, Bedenken wegen separatistischer Bewegungen auf ihrem eigenen Territorium, während Griechenland die Anerkennung aus Solidarität mit den griechischen Zyprioten verweigert.

Es ist auch logisch, dass China, ungeachtet seiner "stärker als ein Bündnis"-Beziehung zu Russland, gerade seine tiefe Verbundenheit mit dem Grundsatz der territorialen Integrität von Staaten bekräftigt hat. China ist sehr besorgt über die separatistischen Bestrebungen in Hongkong, Taiwan und Xinjiang.

Ein herausragendes Beispiel für die extreme Flexibilität bei der Anwendung dieser beiden "Grundsätze" liefert das Kosovo selbst. Dieser mehrheitlich albanisch besiedelte Teil Serbiens (der mit Anklängen an die "Kiewer Rus" das Kosovo als das pulsierende Herz der serbischen Geschichte und Kultur betrachtete) hat sich seither geweigert, die Wiedereingliederung des mehrheitlich serbisch besiedelten nördlichen Teils des Landes, dessen Bevölkerung verständlicherweise nichts mit dem Kosovo zu tun haben will, in Serbien in Erwägung zu ziehen, nachdem sie sich auf den Grundsatz der Selbstbestimmung der Völker (und die NATO-Bomben) gestützt und diesen ausgenutzt hatte, um ihre tatsächliche Unabhängigkeit zu erreichen. In einem offensichtlichen Präventivschlag gegen eine rationale Lösung dieses Streits hat die kosovarische Regierung sogar die Karte ihres nach der Unabhängigkeit gelegenen Territoriums auf ihre Flagge gesetzt, was einzigartig ist.

Schließlich macht die Tatsache, dass die US-Regierung als erste in der Welt die israelische Souveränität über das besetzte Ost-Jerusalem und die besetzten syrischen Golanhöhen sowie die marokkanische Souveränität über die besetzte Arabische Demokratische Republik Sahara (Westsahara) anerkannt hat   – in allen drei Fällen gegen den Willen des gesamten besetzten Volkes   – deutlich, dass das einzige Prinzip, an das sich die US-Regierung in solchen Angelegenheiten konsequent hält, das Grundprinzip der heutigen internationalen Beziehungen ist: Es kommt nicht auf die Art der Handlung an, sondern vielmehr darauf, wer sie wem antut.

Die meisten Regierungen, vor allem die mächtigen, wählen ihre "Grundsätze" aus einem Menü à la carte aus, je nachdem, was sie gerade am liebsten mögen.

John V. Whitbeck ist ein Völkerrechtler mit Sitz in Paris.

Quelle: https://www.counterpunch.org/2022/02/24/the-territorial-integrity-of-states-vs-the-self-determination-of-peoples/
Die Übersetzung für seniora.org wurde besorgt von Andreas Myläus

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