„Das kommt einer Entrechtung des Volkes gleich und stellt eine Verletzung der geltenden Menschenrechtsnormen dar, welche verlangen, dass jeder Bürger das Recht und die Gelegenheit haben soll, an der Führung der öffentlichen Angelegenheiten mitzuwirken.
(Artikel 25 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, IPBPR) Es besteht ein allgemeiner Mangel an Bewusstsein darüber, welche negativen Effekte die bestehenden bi- und multilateralen Freihandelsabkommen schon jetzt auf die ungestörte Ausübung der Menschenrechte – darunter das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Bildung und das Recht, in einer sicheren, sauberen, gesunden und nachhaltigen Umwelt zu leben – haben.“[1]
In den USA ist Film ein Industriegut, eine reine Marktware. In Europa statt dessen ist Film ein Kulturgut. Er wird, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch, staatlich gefördert. Europa leistet sich Kultur – auch wenn sie im marktwirtschaftlichen Sinne nicht rentabel ist.
„TTIP legt fest, dass jeder auf dem Markt die gleichen Voraussetzungen haben muss. Wenn ich als privater Unternehmer ein Theater in Augsburg eröffnen möchte, ständen mir dieselben Subventionen zu wie dem bereits bestehenden. Wenn mir die Stadt die Fördergelder verweigert, könnte ich sie vor einem privaten Schiedsgericht wegen des Wettbewerbsnachteils auf Schadenersatz verklagen. Städte, Länder und Bund würden sich daher genau überlegen, wann sie überhaupt noch Fördergelder zahlen – von denen übrigens auch die Filmbranche lebt.“[2]
Werner und Ulrike Schramm beklagen Technikbevormundung durch Filmindustrie – 30.04.2016 09:02 Uhr
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