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Beschwerde wegen Missachtung der DeutschlandRadio-Programmgrundsätze

04. November 2014

Typen wie DLF-Chefredakteur R. Clement gehen friedliebenden Mitmenschen gründlich auf den Geist. Er ist einer jener journalistischen Kriegstreiber, die unseren üblen Zeitgeist in so bedrückend großer Zahl prägen. Ich weiß, die Monothematik   – „immer diese Medienschelte!“   – muss jeden Verantwortlichen eines Internet-Forums für kritische Gegenöffentlichkeit enervieren. Doch hinterhältige journalistische Fernlenkwaffen wie der hier angesprochene DLF-Chefredakteur kann man nicht einfach in so friedensgefährdender Weise weiter agitieren lassen. Ich habe mich deshalb entschlossen, erneut eine formelle Beschwerde bei einem Aufsichtsgremium des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzureichen. Allmählich wird das zur Routine. Es ist schandbar, in welche publizistischen Niederungen „unsere“ nicht-kommerziellen, einst so löblich auf Staatsferne verpflichteten Sender heruntergewirtschaftet wurden.

Volker Bräutigam

Beschwerde wegen Missachtung der DeutschlandRadio-Programmgrundsätze,
Hier: Verstoß gegen §§ 6 und 7 des Staatsvertrags
Bezug: Hintergrundbericht Russische Kampfjets über Europa am 30.10. 2014

An Hörfunkrat DeutschlandRadio/Herr Frank Schildt, Vorsitzender/Programmausschuss DeutschlandRadio/Frau Doris Krönig, Vorsitzende/Frau Helga Knich-Walter, Stellv. Vorsitzender Herr Robert Clemen, Frau Katrin Hatzinger, Dr. Matthias Meyer, Prof. Angelika Mieth, Prof. Dr. Franz Riemer, Herr Jörg Swane, Herr Axel Schmidt, Herr Stephan Thiemann, Frau Sigrid Wolff, Ausschussmitglieder, Zur Kenntnis: Dr. Steul, Intendant, alle via hoererservice@dradio.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gem. § 15 DRadio-Staatsvertrag Beschwerde wegen objektiv falscher, agitatorischer und kriegshetzerischer Ausführungen in der Sendung

Russische Kampfjets über Europa
Autor: Clement, Rolf, Mitglied der Chefredaktion, Sendezeit: 08:11 Uhr am 30.10.2014, Länge: 02:47 Minuten

Zum Beleg darf ich den Link zur fraglichen Sendung angeben:
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2014/10/30/drk_20141030_0811_6652151d.mp3

In dem Beitrag behauptete der Autor wiederholt und wahrheitswidrig, russische Kampfflugzeuge hätten am Vortag, 29. 10., die Lufträume anderer europäischer Staaten verletzt und außerdem die Zivilluftfahrt gefährdet. Die NATO habe russische Luftraumverletzungen „in nie dagewesenem Umfang“ registriert.

Zwei der vielen Falschaussagen seien hier im Wortlaut wiedergegeben:

„(...) Seit Monaten stellt die NATO fest, dass immer wieder russische Kampfflugzeuge den nordeuropäischen Luftraum verletzen. (...)“

„ (...) Die Luftraumverletzungen über dem Baltikum und über Finnland und Schweden finden teilweise auch über dem Festland statt (...)“

Beide Behauptungen sind nachweislich falsch, was fraglos auch dem sachkundigen BW-Intimus bewusst war. Luftraumverletzungen führen seitens der Regierungen der betroffenen Staaten zu sofortigen und öffentlich erhobenen Protesten, sowohl bei der verantwortlichen Regierung als auch bei den internationalen Flugsicherheitsbehörden. Proteste gegen von russischen Militärmaschinen verursachte Luftraumverletzungen sind aktuell aber nicht bekannt.

Dass der Autor die Ereignisse nicht nur wissentlich falsch darstellte   – die NATO selbst hat am 29.10. betont, es habe keinerlei Luftraumverletzungen von russischen Fliegern gegeben; das ist in den DLF-Nachrichten auch so gemeldet worden   – sondern dass R. Clement es in böswilliger und agitatorischer Absicht formulierte, belegen folgenden Sätze:

(...) „Noch hat die NATO diese Maschinen nicht abgeschossen, sondern eskortiert und abgedrängt. Wie lange die Allianz das aber so gestalten wird, ist offen. Denn die hier eklatante Verletzung des Luftraums würde auch schärfere Maßnahmen erlauben. (...)

Ich darf Sie auffordern, nicht nur diese Zitate, sondern den gesamten Beitrag im Lichte der gesetzlich festlegten Programmgrundsätze des DeutschlandRadio-Staatsvertrages zu würdigen:

§6 (Gestaltung der Sendungen):
„(...)In den Sendungen der Körperschaft soll ein objektiver Überblick über das Weltgeschehen (...) vermittelt werden (...)“

„(...) Die Sendungen sollen (...) der Verständigung unter den Völkern dienen. (...)“

§7 (Berichterstattung):
„(...) Die Berichterstattung soll umfassend, wahrheitsgetreu und sachlich sein. (...) Berichte sind sorgfältig zu prüfen. (...)“

Dass ein verhetzender DLF-Sendebeitrag wie der hier in Rede stehende derbe Kritik hervorruft, wird Sie nicht verwundern. Auf eine ausführliche Analyse, welch einen bösen sprachlichen und inhaltlichen Stuss der Clement-Beitrag versammelt, will ich hier keinen Raum verschwenden, bereits im Titel auf der DLF-Website zeigt sich ja die elende Gedankenlosigkeit (Russische Kampfjet (sic!) über Europa. Mit Verlaub, diese Jets befanden sich bereits über Europa im gleichen Augenblick, in dem sie in Moskau aufstiegen). Zur Illustration darf ich auf einen eigenen Beitrag verweisen, der mittlerweile in zahlreichen Internetportalen und Blogs erschien.

Abrufbar beispielsweise hier:

Ich bin nicht so realitätsfern, von der gesellschaftlich bestellten Aufsicht des DeutschlandRadios zu erwarten, dass sie die hier angesprochene Sendung öffentlich rügt und den Intendanten auffordert, R. Clements hetzerischen Allotria künftig zu unterbinden. Ein Blick auf die Zusammensetzung Ihrer Gremien und deren politische Ausrichtung bewahrt nachhaltig vor derlei Illusionen. Erst recht erwarte ich nicht, dass der Intendant von sich aus korrigierend tätig wird. Das liefe auf öffentliche Selbstkritik hinaus, denn der Autor des journalistischen Gaunerstücks gehört als Chefredakteur bekanntlich zum Führungszirkel der Anstalt. Beispiele von selbstkritischer Einsicht und einer verständigen Würdigung des Hörerprotestes   – ich bin bei weitem nicht der Einzige, der Beschwerde gegen die politische Schlagseite des DLF erhebt   – sind mir von Dr. Steul nicht bekannt, hingegen sehr wohl einige Repliken im arroganten Tenor „Wir, Intendant, immer richtig. Du, Publikum, dumm.“

Doch da Sie Ihre Beratungen nicht ganz im Geheimen veranstalten dürfen und Sitzungen des Rundfunkrates sogar öffentlich sind, kann meine Beschwerde zumindest Dritten die Augen über die DLF-Programmwirklichkeit und für deren Ursachen öffnen.

Mit höflichem Gruß,
gez. Volker Bräutigam

P.S. Herr R.C. bleibt seiner Linie treu (s. Link unten). Zwar handelt es sich hier, am 03.11., um einen Kommentar, und das Grundgesetz schützt auch irrige und törichte Äußerungen. Fakten dürfen in einem Rundfunkkommentar selbstverständlich interpretiert werden. Frei erfunden werden aber, wie es hier wieder geschieht, dürfen sie ganz gewiss nicht.

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