Schweiz: Das Abstimmungsergebnis zur medizinischen Grundversorgung bedeutet vor allem eines: Die Menschen wollen einen guten Hausarzt – geplant ist das Gegenteil
Schweiz: Das Abstimmungsergebnis zur medizinischen Grundversorgung bedeutet vor allem eines: Die Menschen wollen einen guten Hausarzt – geplant ist das Gegenteil
von Erika Vögeli
Die Abstimmung zum Gegenvorschlag über die medizinische Grundversorgung wirft – einmal mehr – grundsätzliche demokratiepolitische Fragen auf.
Die den meisten Stimmbürgern unmittelbar zugänglichen bzw. unterbreiteten Informationen sagen nichts darüber aus, was mit diesem Gesetz tatsächlich geplant ist. Der auf Grund bisheriger Erfahrungen bereits skeptische Bürger kann den Abstimmungserläuterungen im besten Fall zwischen den Zeilen entnehmen, dass hier irgend etwas nicht stimmt. Tatsache ist, dass erst die Hintergrund- und Strategiepapiere (vorwiegend aus dem BAG, aber auch diverse Botschaften zu verschiedenen Gesetzen und weitere Texte) Aufschluss darüber geben, was auf der Grundlage dieses Verfassungsartikels tatsächlich alles geplant ist.
Dabei wird vor allem deutlich, dass genau das, was wohl die meisten Ja-Stimmenden wollten – nämlich eine gute medizinische Versorgung durch den eigenen Hausarzt, eine Stärkung der ärztlichen Versorgung durch den Hausarzt und mehr gut ausgebildete Hausärzte – mit dieser Verfassungsbestimmung gerade nicht angestrebt werden soll.
Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass Abstimmungserläuterungen in PR-Manier so formuliert werden, dass der Stimmbürger in eine «positive Stimmung» gegenüber dem gewünschten Resultat versetzt wird.
Dasselbe gilt für die Medien, vor allem den nationalen Radio- und Fernsehsender SRF – dessen Auftrag in der Bundesverfassung verankert ist – und die nationale Nachrichtenagentur sda. Diese beanspruchte in ihrem Leitbild immerhin, dass der von ihr geleistete «Basisdienst den schweizerischen Medien eine unabhängige Nachrichtenquelle [sichert]», mit dem «die sda aber auch eine staatspolitische Aufgabe (erfüllt), indem sie zur demokratischen Meinungsbildung der Bevölkerung beiträgt». Aber: Die Argumente der Gegner dieser Vorlage haben sie de facto unterschlagen.
Warum führt ein sda-Journalist ein 10minütiges Interview mit einer Vertreterin des Nein-Komitees, sagt ihr die Berichterstattung einiger Sätze zu, die er ihr zur Prüfung nochmals vorlegen will – und dann geschieht nichts von alledem. Mit freier Presse und freier Meinungsbildung hat das nichts zu tun.
Bereits im Kommentar zum revidierten Epidemiengesetz schrieb die Autorin:
«Spätestens hier müssen wir zurückfordern, was in den letzten zwanzig Jahren mehr und mehr abhanden gekommen ist: Ehrlichkeit und Redlichkeit als Grundlage allen staatlichen Handelns. Wer mit PR-mässig aufbereiteten ‹Informationen› die Stimmbürger zu etwas bringen will, missachtet das Prinzip von Treu und Glauben, das im Umgang untereinander, aber in erster Linie der Behörden mit dem Souverän unabdingbar ist.
Zur Würde des Menschen gehört es, nicht zum Objekt eines anderen gemacht zu werden – auch nicht in der geistigen Auseinandersetzung und auch nicht durch das gezielte Wecken von Emotionen, ohne die nötigen Informationen dazu zu liefern. Eine ehrliche Debatte erfordert das sachliche Abwägen von Pro und Kontra. Wenn wir nicht dorthin kommen wollen, wo ein amerikanischer Autor sein Land verortete, als er ein Buch mit dem Titel schrieb: ‹The Best Democracy Money Can Buy›, müssen wir das dringend wieder einfordern.»
Quelle:
http://www.zeit-fragen.ch/index.php?id=1795
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