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Offener Brief an Oberst Thorsten Poschwatta

Warnung Willy Wahls (2007) an den Oberst des Tornadogeschwaders Immelmann über die Gefahr, ein Kriegsverbrechen in Afghanistan zu begehen.
Willy Wahl, 13. März 2007
04. Juli 2021

Oberst Thorsten Poschwatta
Aufklärungsgeschwader 51 Immelmann
Kai-Uwe-von-Hassel-Kaserne
Bennebecker Chaussee
24848 Kropp

Zürich, 13. März 2007

Bitte um Aufklärung aller Piloten sowie der Mannschaft, die für den Einsatz in Afghanistan vorgesehen sind über die rechtliche Tragweite dieses Einsatzes.: Die Piloten müssen wissen, dass sie sich auf dem Weg zum Internationalen Gerichtshof in Den Haag befinden, wenn sie dem Befehl Folge leisten! Und sie sollen wissen, dass sie den Befehl verweigern können, analog dem Vorbild von Major Florian Pfaff.

Sehr geehrter Herr Poschwatta,

in tiefer Sorge um das weitere Wohlergehen der Piloten, die für den geplanten Einsatz in Afghanistan vorgesehen sind, bitte ich Sie, allen Beteiligten den beigelegten Artikel zur Kenntnis zu bringen zusammen mit einer Kopie meines Briefes an Sie. Mir liegt sehr daran, dass jeder der jetzt als Tornadopilot oder Teammitglied nach Afghanistan geschickt wird, sich genau über die Rechtslage in Kenntnis gesetzt hat und weiss, dass dieser Einsatzbefehl weder vom Grundgesetz noch vom Völkerrecht gedeckt ist.

Der Abgeordnete Dr. Willy Wimmer hat bereits vor Wochen erklärt, dass

„die Tornado-Piloten, die nach dem Willen der Bundesregierung nach Afghanistan gehen sollen, damit auf dem Weg zum Internationalen Strafgerichtshof nach Den Haag sind“.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Zivilgesellschaft ein Kriegsverbrechertribunal einrichten wird, um alle Verantwortlichen für die völkerrechtwidrigen Kriege der letzten Jahre und die Verantwortlichen für die Verstösse gegen das Grundgesetz zur Rechenschaft zu ziehen.

Bitte um Aufklärung auch der Ehefrauen der Piloten

Darüberhinaus bitte ich Sie, sehr geehrter Herr Oberst Poschwatta, auch die Ehefrauen der Piloten über die juristische Brisanz des Einsatzes ihrer Männer in Kenntnis zu setzen und auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass ihre Männer den Befehl verweigern können, ja geradezu verweigern müssen. Siehe dazu was das  Bundesverwaltungsgericht befindet:

"Die Streitkräfte sind als Teil der vollziehenden Gewalt ausnahmslos an 'Recht und Gesetz' gebunden"

Die Causa Florian Pfaff wird Ihnen bekannt sein:

(Der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat den Soldaten freigesprochen, weil dem Soldaten ein Dienstvergehen nicht nachzuweisen war. Ein Verstoß gegen die Gehorsamspflicht (§ 11 Abs. 1 Soldatengesetz) liege nicht vor. Der Senat hat entschieden, dass in der konkreten Lage das Grundrecht der Freiheit des Gewissens nach Art. 4 Abs. 1 GG durch den Befehl nicht verdrängt werde. Dieser sei deshalb für den Soldaten unverbindlich gewesen. Der Soldat habe die Ernsthaftigkeit seiner Gewissensentscheidung glaubhaft dargetan. Im vorliegenden Fall sei die gebotene gewissensentlastende Konfliktlösung durch eine anderweitige Verwendung des Soldaten erfolgt. Der Soldat könne sich auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG ungeachtet dessen berufen, dass er keinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Art. 4 Abs. 3 GG gestellt habe. Denn auch Berufssoldaten stünde das Grundrecht der Gewissensfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG zu. Die Streitkräfte seien als Teil der vollziehenden Gewalt ausnahmslos an "Recht und Gesetz" (Art. 20 Abs. 3 GG) und insbesondere an die Grundrechte uneingeschränkt gebunden. Davon könnten sie sich nicht unter Berufung auf Gesichtspunkte der militärischen Zweckmäßigkeit oder Funktionsfähigkeit freistellen.)

Ich bitte Sie, mir den Erhalt dieses Schreibens zu bestätigen und verbleibe

mit vorzüglicher Hochachtung
Willy Wahl

Eine Antwort erhielt ich - wie erwartet - nicht.

Zur Entlastung des Herrn Oberst Poschwatta - der nur ein ganz kleiner Bauer im grösseren geopolitischen Schachspiel ist - lese man den Beitrag von Jens Loewe bei Heise hier

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