Ein Urteil mit größter Sprengkraft
Ein Urteil mit größter Sprengkraft
Das Bundesverwaltungsgericht entschied sich gegen die Privatisierung eines Weihnachtsmarkt. Das sollte auch für andere kommunale Bereiche gelten.
von Dr. med. Bernd Hontschik
Diagnose – Fröhliche Weihnachten
Es ist jetzt Ende September, der Sommer verabschiedet sich, spürbar. Das nächste große Fest ist Weihnachten. Was fällt Ihnen dazu ein? Gutes Essen, Geschenke, Familie, Christmette, Weihnachtsfeier, oder vielleicht Weihnachtsmarkt? Auch vor dem Weihnachtsmarkt, man glaubt es kaum, macht die Privatisierungswelle in unserem Land nicht Halt. In Offenbach etwa wurde die Veranstaltung schon 1997 von der Stadt an einen Verein der örtlichen Einzelhändler verkauft. Das hat einige alteingesessene Marktbeschicker ihren Standplatz gekostet. Das wollten diese aber nicht hinnehmen. Ihre Klage ging bis vor das Bundesverwaltungsgericht und dort bekamen sie bereits vor drei Jahren Recht.
Verantwortung liegt bei der Kommune
Die Begründung ist eine Sensation:
„Aus der bundesverfassungsrechtlichen Garantie der kommunalen Selbstverwaltung folgt, dass sich eine Gemeinde im Interesse einer wirksamen Wahrnehmung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft nicht ihrer gemeinwohlorientierten Handlungsspielräume begeben darf. Eine materielle Privatisierung eines kulturell, sozial und traditionsmäßig bedeutsamen Weihnachtsmarktes, der bisher in alleiniger kommunaler Verantwortung betrieben wurde, widerspricht dem. Eine Gemeinde kann sich nicht ihrer hierfür bestehenden Aufgabenverantwortung entziehen."
(BVerwGer, 8. Senat, Urteil 8 C 10.08 vom 27.5.2009).
Wenn das für den Weihnachtsmarkt gilt, dann doch auch für Schulen, für Schwimmbäder, und erst recht gilt das für kommunale Krankenhäuser!
Dieses Urteil ist totgeschwiegen worden. Die Unternehmensberatung Pricewaterhouse Coopers verrät uns, warum das so ist:
„Diese Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts könnte sich auch auf andere Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung auswirken. Ferner ist nun das rechtliche Risiko deutlich gestiegen, dass private Dritte Privatisierungsentscheidungen einer Gemeinde gerichtlich angreifen und womöglich ganz verhindern."
Krankenhäuser des Bürgers Eigentum
Dieses Urteil ist ein Sprengsatz. Wiesbaden hat seine Kliniken gerade an einen privaten Klinikkonzern verkauft, Hamburg hat das schon vor fünf Jahren getan, viele Gemeinden sind dem gefolgt oder haben es vor. Ein profitorientiertes Gesundheitswesen ist nicht an den Bedürfnissen der Patienten orientiert, sondern hat primär die Interessen seiner Aktionäre im Auge.
Et ceterum censeo: Bürgerinnen und Bürger, verteidigt Eure Krankenhäuser wie Euer Eigentum, bevor es zu spät ist. Das Bundesverwaltungsgericht wird Euch dabei helfen. Fröhliche Weihnachten!
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