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Ein sehr hörenswertes Interview mit einem Staatsrechtler zur Corona Politik der Bundesregierung

Dietrich Murswiek ist Rechtswissenschaftler. Bis zur Emeritierung 2016 war er Professor für Staats- und Verwaltungsrecht und gehörte von 1972 bis 2015 der CDU an.
04. April 2020
Diskutiert man aktuell über die Auswirkungen des Coronavirus, steht die medizinische Komponente mehrheitlich im Vordergrund. Wie schaut es aber mit der juristischen Betrachtung aus?

Er berät Bundestagsabgeordnete, erstellt Rechtsgutachten und übernimmt Prozessvertretungen für Parteimitglieder der CDU, der GRÜNEN und der AfD. Angesichts der globalen Corona-Pandemie suspendiert auch dieses Land seine in den Verfassungen verbrieften Bürgerrechte, ohne dass darüber auch nur ein Parlament beratschlagt hätte. Die anfänglichen Ohnmachtsgefühle der Politiker mutierten binnen weniger Wochen zu Allmachtsfantasien.

Ausgehverbote. Amüsierverbote. Arbeitsverbote. Abstandsgebote. Versammlungsverbote.   – Die Verunsicherung eines Großteils der Bürger, hinsichtlich dieser einzigartigen Situation, sorgt nicht nur für Irritationen bei Betrachtung der diskutierten gesundheitlichen Gefahren, sondern stellt zusehends auch eine elementare Beeinträchtigung im alltäglichen Dasein und entsprechenden Abläufen dar.

  • Welchen politischen und verfassungsrechtlichen Handlungsspielraum hat gegenwärtig die Bundesregierung? Inwiefern spielt hier das parlamentarische Kontrollrecht eine Rolle?
  • Wäre ein Gesetz, dass Gesundheitsbehörden ermächtigen würde Zwangstest, Zwangsimpfungen und Zwangsbehandlungen zur Eindämmung des Coronavirus durchzuführen in Deutschland verfassungsgemäß?
  • Hat der Bürger individuelle Chancen, sich den Anordnungen der Politik zu widersetzen?

Diese und weitere Fragen der juristischen Ebene in der Corona-Diskussion sind Bestandteil des Interviews, welches KenFM am Telefon am 3.4.2020 veröffentlich hat.

Quelle:  https://www.youtube.com/watch?v=1d6hPaGmXw0

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