Der Föderalismus als Friedensgarantie und das Vorbild der Schweiz

11. September 2013

«So ist eine Konföderation eine Friedensgarantie sowohl für ihre eigenen Mitglieder als auch für ihre nicht mit ihr verbündeten Nachbarn»

von Dr. phil. René Roca, Historiker, Forschungsinstitut direkte Demokratie

Der föderalistische Bundesstaat in der Schweiz ist nicht nur eine Frucht der Liberalen, auch die Katholisch-Konservativen haben mit ihrem Beharren auf der kantonalen Souveränität viel zu dieser konstruktiven Lösung nach dem Sonderbundskrieg beigetragen. Zuwenig werden dabei auch die Beiträge von Frühsozialisten gewichtet, die verstärkt in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts das föderalistische Modell der Schweiz in die europäische Diskussion einbrachten. Neben dem Föderalismus förderten die Frühsozialisten in der Schweiz auch die Genossenschaftsbewegung, die an das Genossenschaftsprinzip des Ancien Régimes anknüpfte. Damit schufen sie zusammen mit den Katholisch-Konservativen eine wichtige Grundlage, um die direkte Demokratie zu entwickeln.1

Pierre-Joseph Proudhon (1809  –1865) vertrat als französischer Frühsozialist einen libertären Ansatz und setzte sich für föderalistische Strukturen ein, welche die politische Macht dezentral verteilen. In der Schweiz fand er mit dem Bundesstaat von 1848 solche Strukturen, und diese nahm er sich zum Modell, um sie mit anderen Frühsozialisten in Deutschland und im übrigen Europa zu diskutieren. Leider wurden solche Ansätze nur begrenzt im Rahmen einer freien Diskussion debattiert. Karl Marx (1818  –1883) diskreditierte das Werk Proudhons und ritt eine Kampagne gegen ihn. Ein solches Vorgehen war symptomatisch dafür, dass es der sozialistischen Bewegung im nationalen und internationalen Kontext nicht gelang, den Frieden nachhaltig zu fördern und die beiden Weltkriege zu verhindern. Vielmehr wurden dezentrale, libertäre Ansätze wie derjenige Proudhons auf Kosten von autoritären, staatssozialistischen Theorien verdrängt. Der Schweizer Historiker Adolf Gasser (1903  –1985) nahm noch während des Zweiten Weltkrieges die fruchtbaren Ideen Proudhons auf und würdigte dessen Föderalismustheorie in seinem wegweisenden Werk «Gemeindefreiheit als Rettung Europas. Grundlinien einer ethischen Geschichtsauffassung».2

Gasser geht in seiner Abhandlung intensiv der Frage nach, welche politischen und ethischen Grundsätze ein konstruktives Gemeinschaftsleben gewährleisten. Diese Frage, so Gasser, hätten die Intellektuellen bisher zu wenig genau untersucht. So habe der europäische Liberalismus zwar im Bereich der politischen Verfassung und der Wirtschaft durchaus die Idee der Freiheit umgesetzt, aber in der ­politischen Praxis sei über das Formal­juristische hinaus (gleich wie im europäischen Sozialismus) der administrative Autoritarismus erhalten geblieben. Viele Liberale hätten es nicht vermocht, sich vom bürokratischen Zentralismus, von einem militärähnlichen Befehlsapparat zu lösen. Bleibe die Gemeinde aber als unterste politische Ebene in einem solchen Gebilde ein blosses Werkzeug der Regierungsgewalt, könne sich für die liberale Demokratie mit der Machtfülle des Staatsapparates eine verhängnisvolle Entwicklung hin zu autoritären Staatsformen ergeben.

Proudhon und das Modell des schweizerischen Bundesstaates

Im Zusammenhang mit seiner Erkenntnis, dass nur ein föderalistischer Staat mit umfassender Gemeindeautonomie Garant für ein konstruktives Gemeinschaftsleben sein kann, erwähnt Gasser neben anderen Föderalismusforschern auch Pierre-Joseph Proudhon. Der anarchistische Theoretiker Proudhon, so Gasser, habe zwar den von unten her gegliederten Gesellschaftsaufbau betont, den «Staat» aber in allzu kompromissloser Weise bekämpft, indem er den Begriff «Staat» mit dem obrigkeitlichen Ordnungsprinzip der Beamtenhierarchie und der Befehlsverwaltung völlig gleichsetzte. «Staat», meint Gasser, definiere sich aber unterschiedlich. Eine Staatsordnung könne durchaus auf dem allgemeinen Willen zur lokalen Selbstverwaltung beruhen, wie beispielsweise der Aufbau des schweizerischen Bundesstaates zeige. Für Proudhon war aber gerade der schweizerische Bundesstaat ein Beispiel einer ­Föderation, die man nicht mehr «Staat» nennen kann.

Diese unterschiedlichen Sichtweisen waren für Gasser kein Grund, Proudhon nicht in seine grundsätzlichen Überlegungen einzubeziehen. Er erwähnt im speziellen Proudhons Werk «Du principe fédératif»3, das 1863 erstmals publiziert wurde und ihn stark beeinflusste.

Proudhon versuchte als einer der ersten, philosophisch die «Theorie des föderativen Systems» darzulegen. Unter so vielen Verfassungen, die die Philosophie vorschlage und die die Geschichte in der Erprobung zeige, vereinige das föderative System als «einzige[s] die Bedingungen für Gerechtigkeit, Ordnung, Freiheit und Dauer».4 Für Proudhon beruht jede politische Ordnung im wesentlichen auf einem grundlegenden Dualismus: auf demjenigen von Autorität und Freiheit. Diese beiden Grundsätze seien unauflöslich aneinander gebunden: «Autorität ohne eine Freiheit, die diskutiert, Widerstand leistet oder sich unterwirft, ist ein leeres Wort; Freiheit ohne Autorität, die ein Gegengewicht zu ihr bildet, ist ein Unsinn.»5

Proudhon untersucht in seinem Buch vier Regierungsformen, die alle vom Gegensatzpaar Autorität und Freiheit geprägt sind: Unter der «Herrschaft der Autorität» subsumiert er die Monarchie und den Kommunismus, die sich durch die Ungeteiltheit der Macht auszeichneten; unter der «Herrschaft der Freiheit» teilt er die Demokratie und die Anarchie ein, die eine Teilung der Macht vornehmen würden. Die Idee einer Teilung der Macht oder die Trennung der Gewalten ist für Proudhon eine der grössten bisherigen Errungenschaften in der politischen Wissenschaft. Proudhon nannte sich selber «Anarchist», benutzt aber in seiner Schrift nicht mehr weiter den Begriff «Anarchismus», sondern stellt die «Idee der Föderation» ins Zentrum, die für ihn wohl eine Art Synthese der Demokratie und des Anarchismus war.

Autorität und Freiheit in ein vernünftiges Gleichgewicht bringen

Proudhon stellt weiter fest, dass die Regierungssysteme, die zu seiner Zeit die politische Praxis prägten, nicht fähig seien, Autorität und Freiheit in ein vernünftiges Gleichgewicht zu bringen. Resultat ist ein «Durcheinander von Herrschaftssystemen», die geprägt sind von Willkür und Korruption. Ausgehend von dieser ernüchternden Gegenwartsanalyse will Proudhon wissen, «ob die Gesellschaft zu etwas Regulärem, Rechtem, Festem kommen kann, das die Vernunft und das Gewissen zufriedenstellt.»6 Er widmet sich im folgenden der «Freilegung der Idee ‹Föderation›» und stellt die «Idee des Vertrages»7 an den Anfang seiner Überlegungen. Im föderativen System nach Proudhon ist der politische Vertrag ein tatsächlich wirksamer Vertrag, der vorgeschlagen, über den diskutiert und abgestimmt wird. Der politische Vertrag, für Proudhon alles andere als fiktiv, gewinne seine ganze Würde und Sittlichkeit nur unter zwei Bedingungen: «1. Er muss wechselseitig und ein Tausch-Vertrag sein; 2. Er muss sich hinsichtlich seines Gegenstandes innerhalb gewisser Grenzen bewegen.»8 Für den einzelnen Bürger, der mit dem Staat einen solchen politischen Vertrag abschliesst, muss folgendes gewährleistet sein: 1. Der Bürger muss vom Staat genauso viel bekommen, wie er ihm abtritt und 2. Der Bürger muss seine ganze Freiheit, Souveränität und Initiative behalten. Damit beschreibt Proudhon exakt die direktdemokratische politische Kultur der Schweiz, die damals die Bürger in Form der Initiative und des Referendums in harten ­politischen Kämpfen erfochten.

Proudhon geht dann noch einen Schritt weiter, indem er ausführt:

«Was das Wesensmerkmal des föderativen Vertrages ausmacht und worauf ich die Aufmerksamkeit des Lesers hinlenke, ist, dass in diesem System die Vertragschliessenden, Familienoberhäupter, Gemeinden, Bezirke, Provinzen oder Staaten sich nicht nur wechselseitig und ausgleichend die einen gegenüber den anderen verpflichten; vielmehr behalten sie jeder einzeln bei Abschluss des Vertrages mehr Rechte, mehr Freiheit, mehr Autorität und mehr Eigentum zurück, als sie abtreten.»9

Proudhon betont   – dabei einen zentralen Gedanken Rousseaus aufgreifend   –, dass die dem Bund zugeteilten Befugnisse an Zahl und Sachinhalt nie diejenigen kommunaler oder provinzialer Behörden («autorités») überschreiten dürfen. Das Wesensmerkmal des Proudhonschen Föderalismus ist, dass in allen vertikalen Vertragsstrukturen die Macht übergeordneter Instanzen gegenüber untergeordneten abnehmen muss. Gasser übernahm diesen Gedanken von Proudhon und bezeichnete den «Staat» als «föderalistisches Gemeinwesen der Zukunft» und als eine «freiwillige vertragliche Föderation von Gemeinden».10

Proudhon erwähnt den schweizerischen Bundesstaat als einziges Beispiel, das seine genannten Wesensmerkmale in die Praxis umgesetzt habe. Er zitiert im folgenden verschiedene Artikel der Bundesverfassung von 1848, um diese Aussage zu unterstreichen:

«Art.2: Die Konföderation hat zum Ziel, die Unabhängigkeit des Vaterlandes gegenüber dem Ausland zu sichern, Ruhe und Ordnung im Innern aufrechtzuerhalten, die Freiheit und Rechte der Konföderation zu schützen und ihr gemeinsames wirtschaftliches Gedeihen zu steigern.

Art.3: Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Souveränität des Bundes begrenzt wird, und als solche üben sie alle Rechte aus, die nicht der Bundesgewalt übertragen sind.

Art.5: Die Konföderation gewährleistet den Kantonen ihr Territorium, ihre Souveränität in den durch Art.3 festgelegten Grenzen, ihre Verfassungen, die Freiheit und Rechte des Volkes, die verfassungsmässigen Rechte der Bürger sowie die Rechte und Befugnisse, die das Volk den Behörden übertragen hat.»11

Die Bundesverfassung von 1848 erwähnt mit keinem Wort die Gemeinden. Es lag in der Souveränität der Kantone, die Gemeindefreiheit zu gewähren. Implizit war aber klar, dass die unterste Staatsebene die Gemeindeebene darstellt und das Subsidiaritätsprinzip gewährleistet ist. Proudhon sagt über dieses schweizerische «Staatsgebilde»:

«Somit ist eine Konföderation genau genommen kein Staat. Sie ist vielmehr eine Gruppe souveräner und unabhängiger Staaten, die durch einen Vertrag gegenseitiger Garantie verbündet sind.»12

Für Proudhon war der schweizerische Bundesstaat der praktische Beweis, dass sich seine Idee der Föderation umsetzen liess.

Das föderative System als Friedensgarantie

Zusammenfassend führt Proudhon aus, «dass das föderative System das Gegenteil der Hierarchie bzw. der Verwaltungs- und Regierungszentralisation ist, durch die sich gleichermassen die Kaiserdemokratien, die konstitutionellen Monarchien und die einheitsstaatlichen Republiken auszeichnen».13

Der eigentliche Gesellschaftsvertrag ist für Proudhon immer ein Föderationsvertrag, der durch einen Rechtsakt zwischen Bürger und Staat geschlossen wird. Somit kommen die beiden gegensätzlichen Pole «Autorität» und «Freiheit» in ein Gleichgewicht. Mit der Zeit würde die Gemeinschaft von Bürgern erreichen, «dass die erstere ständig abnimmt, die letztere aufsteigt […] und dass auf diese Weise die Freiheit danach strebt, das Übergewicht zu erlangen, die Autorität darauf gerichtet ist, Dienerin der Freiheit zu werden.»14 Für Proudhon ist das föderative System auf alle Völker und Zeiten anwendbar und eine «Friedensgarantie sowohl für ihre eigenen Mitglieder, als auch für ihre nicht mit ihr verbündeten Nachbarn.»15

Neben der Friedenssicherung erwähnt Proudhon weitere ethische Grundsätze, die ein föderatives System schafft:

«Das föderative System gebietet dem Aufbrausen der Massen Einhalt sowie jeder Art von Ehrgeiz und Erregung der Demagogie: Es bedeutet das Ende der Herrschaft der öffentlichen Plätze und der Triumphe der Tribüne, aber auch der Aufsaugung der regionalen Hauptstädte.»16

Diese ethischen Auswirkungen sind durchaus mit Gassers «ethischem Kollektivismus» zu vergleichen. Das föderative und direktdemokratische System, wie es die Schweiz ab 1848 prägte, ist nicht nur eine bestimmte dezentrale Gesellschaftsstruktur. Die Menschen, die darin leben, schaffen auch Werte, die dem friedlichen Zusammenleben förderlich sind und die Gesellschaft konstruktiv prägen. Gasser war nach dem Zweiten Weltkrieg unermüdlich bestrebt, seinen föderativen und direktdemokratischen Ansatz national und international einzubringen und zu diskutieren. In diese Fussstapfen zu treten, lohnt sich sehr.

  1. Vgl. Roca, René: Wenn die Volkssouveränität wirklich eine Wahrheit werden soll … Die schweizerische direkte Demokratie in Theorie und Praxis   – Das Beispiel des Kantons Luzern, Schriften zur Demokratieforschung, Band 6, Zürich-Basel-Genf 2012.
  2. Vgl. Gasser, Adolf: Gemeindefreiheit als Rettung Europas. Grundlinien einer ethischen Geschichtsauffassung, 2. stark erweiterte Auflage, Basel 1947.
  3. Vgl. Proudhon, Pierre-Joseph: Über das Föderative Prinzip und die Notwendigkeit, die Partei der Revolution wieder aufzubauen, Teil 1 (1863), Frankfurt a. M. 1989 (Demokratie, Ökologie, Föderalismus. Schriftenreihe der Internationalen Gesellschaft für Politik, Friedens- und Umweltforschung e.V., hg. von Lutz und Regine Roemfeld, Band 6).
  4. Proudhon, Prinzip, S. 29.
  5. Proudhon, Prinzip, S. 30.
  6. Proudhon, Prinzip, S. 64.
  7. Proudhon, Prinzip, S. 69.
  8. Proudhon, Prinzip, S. 71.
  9. Proudhon, Prinzip, S. 73.
  10. Gasser, Adolf: Geschichte der Volksfreiheit und Demokratie, zweite Auflage, Aarau 1949, S. 231; vgl. auch Gasser, Gemeindefreiheit, S. 22f.
  11. Proudhon, Prinzip, S. 74f.; vgl. auch: Kölz, Alfred: Quellenbuch zur neueren schweizerischen Verfassungsgeschichte. Vom Ende der Alten Eidgenossenschaft bis 1848, Bern 1992, S. 447f.
  12. Proudhon, Prinzip, S. 75.
  13. Proudhon, Prinzip, S. 75.
  14. Proudhon, Prinzip, S. 84.
  15. Proudhon, Prinzip, S. 90.
  16. Proudhon, Prinzip, S. 99.

Quelle:
http://www.zeit-fragen.ch/index.php?id=1558

 2013  © Zeit-Fragen. Alle Rechte reserviert.

Weitere Beiträge in dieser Kategorie