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»Gekaufte Journalisten« Wie Politiker, Geheimdienste und Hochfinanz Deutschlands Massenmedien lenken


Hören Sie zuerst das Gespräch mit Ulrich Teusch: Wolfram Wessels im Gespräch mit Ulrich Teusch

Quelle: SWR, 05.10.2014
http://www.ardmediathek.de/radio/SWR2-Literatur/Udo-Ulfkotte-Gekaufte-Journalisten-Wie/SWR2/Audio-Podcast?documentId=23891440&bcastId=213738

Rezension: »Gekaufte Journalisten«

Was Willy Wimmer, einst Parlamentarischer Staatssekretär im deutschen Verteidigungsministerium, im „Pleisweiler Gespräch“ vom 24. Juni 2014 preisgab (zu sehen und zu lesen unter http://www.nachdenkseiten.de/?p=22136), war Vertrauten bekannt, für eine breitere Öffentlichkeit aber doch überraschend.

Wimmer tat dar, mit welchen Methoden die Nato Öffentlichkeitsarbeit macht, nämlich mit Public Relations und Infiltration. Ganz offen sagte er: „Es gibt ein Nato-Netzwerk in den deutschen Medien.“ Und an anderer Stelle, nämlich in einem Beitrag für die junge Welt(Ausgabe vom 13. September 2014) offenbarte er:

Lieber Seniora-Leser, liebe Seniora-Leserin:  W. Wimmers hier ursprünglich publizierte Aussage habe ich aus meinem Text entfernt. Grund: Wimmer selbst erhält seine Bemerkung   – in Befolgung einer von der Frankfurter Allgemeine Zeitung beim Landgericht Hamburg beantragten Einstweiligen Verfügung und im Einvernehmen mit der jW-Redaktionsleitung   – nicht aufrecht. Ich vermute, dass er fairerweise auf Beweisführung verzichtete, um den Namen seines Gewährsmannes bei der FAZ nicht preiszugeben.

Ich bedaure, keine Möglichkeit gesehen zu haben, an einem gültigen Gerichtsbeschluss vorbei das Zitat auf meine Kappe zu nehmen und ungeschützt weiter auf der Seniora-Seite stehen zu lassen. Ich bin jedoch der Meinung, dass die Seniora-Leser Anspruch darauf haben, den gesamten Vorgang zur Kenntnis zu bekommen. Einschließlich des vollständigen Wortlauts der Einstweiligen Verfügung, aus dem natürlich hervorgeht, welche Äußerung genau Wimmer nun verboten ist.

Landgericht Hamburg
Az: 324 O 609/14
Beschluss

In der Sache: Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Thomas Lindner und Burkhard Petzold (Verlagsadresse)

Prozessbevollmächtigte
RAe Damm & Mann
(Kanzleianschrift)
Gz.: 274/14 m/le

gegen
Willy Wimmer
(Wohnadresse)

beschließt das Landgericht Hamburg   – Zivilkammer 24   – durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Käfer, die Richterin am Landgericht Mittler und die Richterin am Landgericht Dr. Gronau am 06.10.2014:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu € 250.000,--, und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,--, Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)

untersagt,
zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

"Ich kann mich sehr gut an ein langes Gespräch mit einem mir seit Jahrzehnten bekannten führenden FAZ-Mitarbeiter erinnern. Der machte deutlich, wenn das State Department noch rechtzeitig vor Drucklegung nachts anruft, dann kommt der gewünschte Artikel am nächsten Morgen in die Zeitung."

2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 20.000.-- € festgesetzt.

Gründe

Der Angragsgegner steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch zu. Die streitgegenständliche Äußerung kann dahingehend verstanden werden, dass auf Wunsch des Außenministeriums der USA Artikel in die "Franfurter Allgemeine Zeitung" aufgenommen wurden. Die Antragstellerin hat indes glaubhaft gemacht, dass dies nicht zutrifft.

Der Einwand des Antragsgegners, dass ihm dies so gesagt worden sei, verfängt nicht. Denn unwahre Äußerungen eines Dritten dürfen grundsätzlich nicht weiterverbreitet werden. Der Angragsgegnerhaftet für den Inhalt der von ihm weitergegebenen Äußerung, da er sich diesen zu Eigen gemacht hat. Es fehlt nicht nur jegliche Distanzierung, was alleine nicht ausreichend sein mag, sondern er führt diese Äußerung als Beleg für die von ihm vertretene Ansicht, dass auf der außen- und sicherheitspolitischen Ebene die Presse nicht frei berichte, an.

Nur ausnahmsweise bei einem das Interesse der Antragsstellerin an einer Untersagung überwiegendem Informationsinteresse an der Mitteilung, dass sich eine persönlichkeit so zu Wort gemeldet hat, ist eine Haftung für den Inhalt der zu Eigen gemachten Äußerungen zu verneinen. Dies ist hier ersichtlich nicht der Fall, zumal bereits nicht erkennbar ist, dass der fragliche Mitarbeiter sich öffentlich geäußert bzw. in einem größeren Kreis geäußert hätte

(vgl. hierzu näher Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Auflage, §16, Rn. 31 ff).

Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass Gegenstand des Verbots die unterstrichene Textpassage ist.

Die Kostenentscheidung erfolgt aus §91 ZPO.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden. (...)"

Soweit der Gerichtsbeschluss, im Wortlaut, einschließlich aller orthographischen, grammatischen und stilistischen Mängel. Ich betone ausdrücklich, dass ich hier lediglich den vollständigen Beschluss der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg zitiere und mir Willy Wimmers resp. seines Gewährsmanns Aussage durchaus nicht "zu Eigen" mache. Darüber, ob und in welchen Zusammenhängen die FAZ und andere deutsche Leitmedien sich Weisungen in Washington abholen, habe ich nämlich durchaus eigenständig gewonnene Ansichten. Sie korrespondieren eng mit meiner Meinung über die von der FAZ angewandten Methode, mittels bürgerlicher Gerichte gegen unliebsame Kritiker vorzugehen und Kritik am journalistischen Kurs unterdrücken zu lassen.

Und nun weiter im Text meines ursprünglichen Artikels:

.....

Eine solche Feststellung eines einst engen Mitarbeiters des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl, überdies eines konservativen CDU-Politikers, der 33 Jahre Abgeordneter des Deutschen Bundestags war und also die Akteure auf Seiten der Nato und der Publizistik kenn(enlern)t(e), lässt aufhorchen. Sein Befund kann nicht, wie sonst üblich, als „Verschwörungstheorie“ abgetan werden.

Hier Buchrezension weiterlesen:
http://www.freiewelt.net/reportage/gekaufte-journalisten-10043886/