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NZZ-Redaktion weist Inserat ab

Ohne Angabe von Gründen lehnt die NZZ ein politisches Inserat ab.
© Infosperber Monique Ryser / 29. Jul 2020
01. August 2020
«Kehrtwende: Für eine weltoffene, nachhaltige und eigenständige Schweiz» ist der Titel des einseitigen Inserates, das Verena Tobler und Mitunterzeichner in der NZZ veröffentlichen wollten. Der Aufruf enthält keine ehrenrührigen oder strafrechtlich problematischen Stellen. Mit 14'000 Zeichen ist er etwas lang und das, was man in der Zeitungssprache eine «Bleiwüste» nennt.

Optische Unzulänglichkeiten führen in der Regel nicht dazu, dass Inserate abgelehnt werden. Genau das hat die NZZ aber getan: «Von Seiten der NZZ Redaktion haben wir kein grünes Licht zum Druck», wurde Verena Tobler beschieden, nachdem sie mit der Inserateabteilung Tarif und Erscheinungsdatum geregelt hatte. Eine Nachfrage von Infosperber zum Grund der Ablehnung bei der NZZ-Chefredaktion wurde von der Pressestelle mit folgendem Wortlaut beantwortet: «Gemäss Punkt 5 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten wir uns vor, Inserate ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies ist im vorliegenden Fall geschehen.»

«Das ist peinlich und illiberal», sagt Verena Tobler. Dass Leserbriefe von ihr konsequent nicht abgedruckt würden, mit dem lebe sie, aber dass die Redaktion gar ein Inserat, das von ihr finanziert werde und für das sie weitere Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner suchte, abgelehnt werde, das sei schon erstaunlich. Verena Tobler bezeichnet sich selber als «Struktur-Linke» und betont, dass einfache Lösungen von links und rechts nicht geeignet seien, die komplexen Probleme der Welt zu lösen.

Bekannt wurde die Zürcher Ethnologin und Soziologin 2012: Die SBB hatte ein israelkritisches Plakat entfernt, Tobler wehrte sich bis vor Bundesgericht gegen diesen Entscheid und bekam Recht. Das Bundesgericht stellte fest, das SBB-Areale zum öffentlichen Raum gehören und die SBB zu Neutralität verpflichtet sei. Auch inhaltlich hatte das Bundesgericht nichts auszusetzen. Die letzte Passage «Unrecht verlangt Widerstand!» sei zwar «eine kämpferische Aussage», der Text enthalte jedoch keine strafbaren Äusserungen, namentlich werde «weder zu Gewalt noch zu sonstigen strafbaren Aktionen aufgerufen».

Natürlich hat die NZZ - im Gegensatz zur SBB   – alles Recht, Inserate anzunehmen oder abzulehnen. In Zeiten von Kurzarbeit ist es aber Unfug, wenn die Chefredaktion eine Anzeige ablehnt, nur weil ihr die politische Ausrichtung oder die Auftraggeberin nicht passen.

Das Inserat im Wortlaut:  Hier anklicken bzw.: https://www.infosperber.ch/data/attachements/Inserat.pdf

Quelle: https://www.infosperber.ch/Artikel/Politik/NZZ-Redaktion-weist-Inserat-ab

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