Skip to main content

EU-Kommission will Anfang 2023 die Weichen für den digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel stellen

Ein weiterer Schritt zur Bargeldabschaffung
Von Norbert Häring - 25. 04. 2022
27. April 2022
Am 27. April verhandelt das Bundesverwaltungsgericht abschließend darüber, ob und wann deutsche Behörden Bargeld ablehnen dürfen. Was auf dem Spiel steht, wird daran deutlich, wie die EU-Kommission das Urteil des EuGH in meiner Bargeldsache nutzen will: als Freibrief für die baldige Einführung eines digitalen Zentralbankeuros als zweites gesetzliches Zahlungsmittel neben  – in Wahrheit aber statt  – Euro-Bargeld.

Aus dem Erläuterungstext einer noch bis 14. Juni laufenden „Bürgerbefragung“ der EU-Kommission zum digitalen Euro geht hervor, dass die Kommission beabsichtigt schon im ersten Quartal 2023 eine Verordnung zu erlassen, auf deren Grundlage die Europäische Zentralbank (EZB) einen digitalen Zentralbankeuro herausgeben kann, und dass dieser den Status des gesetzlichen Zahlungsmittels erhalten dürfte.

Zusammenfassend heißt es:

Mit dieser Initiative sollen zentrale Aspekte des digitalen Euro festgelegt und geregelt werden, der neben Banknoten und Münzen als neue Form von Zentralbankgeld von der Europäischen Zentralbank/vom Eurosystem ausgegeben werden könnte. Die Initiative wird wesentliche Gestaltungsmerkmale und andere wichtige Aspekte des digitalen Euro abdecken. Nach Annahme der Verordnung können die Europäische Zentralbank/das Eurosystem im Einklang mit ihren Zielen und ihrem Mandat den digitalen Euro ausgeben.“

Die Befragung läuft schon seit 5. April. Bisher gab es knapp 13.000 Rückmeldungen, die, soweit erkennbar, fast alle die Einführung einer digitalen Zentralbankwährung ablehnen. Danach wird allerdings gar nicht gefragt, und es interessiert die EU-Kommission auch nicht. Denn das Ding wird zwar vorne „Bürgerbefragung“ genannt, aber die Fragen sind so gestaltet, dass sie eigentlich nur für Lobbyisten der beteiligten Branchen interessant sind.

Auch bei einer Befragung durch die EZB gab es sehr viele negative Antworten. Sie werden einfach ignoriert. Aus der Tatsache, dass die meisten das Projekt wegen der Gefahr für ihre informationelle Selbstbestimmung ablehnen, und es als  sehen, wird lediglich geschlossen, dass den Bürgern die Einhaltung der Datenschutzvorschriften wichtig sei.

Heuchelei wo man hinschaut

Zu politischen Kontext heißt es: Hier weiterlesen

Quelle: https://norberthaering.de/bargeld-widerstand/eu-cbdc-befragung/

Weitere Beiträge in dieser Kategorie