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25. 08. 2026 Von Siegfried Wilhelm - Text zugesandt
28. August 2026

Wie sicher ist das Recht in Deutschland?


Ist Deutschland noch ein Rechtsstaat?

(Red.) Das Recht und die Rechtssprechung wandeln sich spürbar von einem lange geschützten juristischen Gut zu einer Ware in einem zunehmend ungeschützten, nicht mehr definierten Rahmen. Den nach wie vor verbal geltenden, wohlklingenden Gesetzen mit ihren Paragraphen und Artikeln steht zunehmend eine Parallelwelt gegenüber von auf dem üblichen Rechtsweg nicht angreifbaren und teils den „alten Gesetzen“ widersprechenden neuen Gesetzen, nicht hinterfragbaren Absprachen, ungeschriebenen Regeln und Auslegungen nach dem Prinzip des vorauseilenden Gehorsams und politischer Gefälligkeiten. Ja, wir sprechen von der Bundesrepublik Deutschland des Jahres 2026. Der nachfolgende Artikel beschreibt einen Teil dieser Welt, die die Politik offensichtlich mit aller ihr zur Verfügung stehenden Macht im Schatten, im Ungefähren halten will. Dieses „Primat der Politik“ über das Recht hat weitreichende Folgen: für die Wirtschaft, für die Gesellschaft, für die sanktionierten Personen ohne die Möglichkeit eines Rechtsweges. Recht nach Gutsherrenart a la EU. Im Folgenden eine Betrachtung zur Rechts-“Sicherheit“ in der Bundesrepublik Deutschland mit einem sehr persönlichen Einblick in die Welt eines völlig willkürlich Betroffenen dieses Wahnsinns. (rbz)

 Wie sicher ist das Recht in Deutschland?

Was ist und wo endet Rechtssicherheit und ab welchem Punkt beginnt Rechtswillkür? Gibt es diesbezüglich Probleme nur in Deutschland oder auch aderswo in der EU? Könnte es sein, dass hier gegen essentielle Bedingungen des Rechtsstaates  Front gemacht wird? 

Auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für den Verbraucherschutz [BMJV]  heißt es: „Rechtssicherheit ist ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaates, das garantiert, dass Gesetze klar, verlässlich und vorhersehbar sind, damit Bürger ihre Rechte und Pflichten genau kennen und darauf vertrauen können. Wie die Bundeszentrale für politische Bildung erklärt, schützt dieses Prinzip die Menschen vor willkürlichem staatlichem Handeln.“

Weiter bestimmt das BMJV die wichtigsten Säulen der Rechtssicherheit wie folgt:

è Rechtsklarheit und Bestimmtheit: Gesetze müssen so eindeutig formuliert sein, dass die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können. Niemand darf für eine Tat bestraft werden, wenn die entsprechende Regelung nicht schon zum Zeitpunkt der Handlung im Gesetz stand.

è Rückwirkungsverbot (Vertrauensschutz): Der Staat darf Gesetze, die den Bürger belasten, grundsätzlich nicht nachträglich auf in der Vergangenheit bereits abgeschlossene Sachverhalte anwenden. Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass heute legales Handeln nicht morgen plötzlich rückwirkend bestraft wird.

è Gleichbehandlung und Bindung an das Recht: Gesetze gelten für alle Menschen im Staat gleichermaßen   – unabhängig von Geld, Herkunft oder Status. Zudem ist auch der Staat selbst an die geltende Rechtsordnung gebunden.

è Verlässlichkeit der Gerichte: Gerichtsverfahren müssen innerhalb einer angemessenen Zeit zu einem Ende kommen, und rechtskräftige Urteile müssen vom Staat auch durchgesetzt werden

Bankverkehr, Recht und Sanktionen

Ein wesentlicher Rechtsaspekt ist der Zahlungsverkehr im Bankensektor. Von der Rechtzeitigkeit der Zahlungen hängen viele andere Faktoren im täglichen Leben ab, wie z.B. Miet- und Kreditzahlungen, Internet, TV, Medikamente usw. Im Wirtschaftsverkehr mit Russland spricht man in Westeuropa von „Sanktionen“. Das Verb.sanktionieren bedeutet im Deutschen vom Wortsinn her offiziell billigen und genehmigen. Mit anderen Worten   – etwas, das sanktioniert ist, ist offiziell anerkannt und genehmigt.  Ein anderer Begriff ist „Sanktionen auferlegen“, was bedeutet, ein Fehlverhalten zu bestrafen und zu ahnden oder jemanden zu einem bestimmten Verhalten, Einer Aktion oder einer Unterlassung mittels politischer oder ökonomischer Zwangsmaßnahmen zwingen. 

Wie dem auch sei, Sanktonen sollten in erster Linie die Wirtshaft eines Landes betreffen. Laut Google-KI: „Als Sanktionen werden wirtschaftliche, rechtliche oder politische Zwangsmittel bezeichnet, mit denen Staaten oder Organisationen versuchen, Regelbrüche zu bestrafen oder Akteure zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen. In einigen Kreisen der Bevölkerung nennt man so etwas Zwang oder Erpressung.

Wichtigste Arten von Sanktionen:

u Wirtschaftssanktionen: Handelsbeschränkungen, Einfuhr- oder Ausfuhrverbote (zum Beispiel für Rüstungsgüter oder bestimmte Rohstoffe).

u Finanzsanktionen: Das Einfrieren von Vermögenswerten, Transaktionsverbote oder der Ausschluss von Banken aus internationalen Zahlungssystemen wie SWIFT.

u Individuelle Maßnahmen: Reise- und Einreiseverbote sowie gezielte Vermögenssperren gegen verantwortliche Personen oder Unternehmen.

u Diplomatische Sanktionen: Herabstufung oder Abbruch diplomatischer Beziehungen.

Praxis und aktuelle Anwendung

„Sanktionen werden von internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen oder Staatenbündnissen wie der Europäischen Union als Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik eingesetzt. Sie dienen dazu, den politischen oder wirtschaftlichen Druck bei Völkerrechtsverstößen zu erhöhen. Über deren Ausgestaltung und fortlaufende Pakete informiert unter anderem die Bundesregierung und die bundesdeutschen Leitmedien.“

(Google-KI)

Wer die Umsetzung dieser Instrumente nicht kennt, könnte an dieser Stelle durchaus in Erstaunen geraten. Man kann, so man will, mit wirtschaftlichen, Handels- und/oder monetären Sanktionen Druck auf andere Staaten als Mitglieder der Weltgemeinschaft ausüben, damit sie eine Politik machen, die der Menschheit von Nutzen ist. Welch hehres Ansinnen! In Fachkreisen wird das   – wie weiter oben bereits festgestellt   – schlicht Nötigung oder Erpressung genannt.

Aber auf den zweiten Blick werden die Probleme deutlich, die mit Sanktionen verbunden sind:

1. Rechtmäßigkeit von „Sanktionen“

Unter Bezug auf völkerrechtliche Bestimmungen müssen Sanktionen vom Sicherheitsrat der UNO genehmigt werden. Die Frage ist: Wird das eigentlich getan? Die internationale Praxis ist mittlerweile dermaßen verdorben, dass es niemanden interessiert, ob diese oder jene Embargomaßnahmen seitens des UN-Sicherheitsrates genehmigt sind oder nicht.

Die Euroüäische Unionm, die USA und weitere Einzelstaaten fühlen sich vollkommen frei, Sanktionen gegen wen auch immer und in welcher Größenordnung zu verhängen, In vielen Fällen hat das katastrophale Auswirkngen auf die von den Sanktionen betroffenen Länder, wie Kuba, Venezuela, Iran oder Syrien. Neben wirtschaftlicher Not gab und gibt es in diesen Ländern beklagenswerte Zustände im Gesundheitswesen und in anderen Bereichen.

Mit der Verhängung von Sanktionen über ein wirtschaftlich autarkes Land wie die Russische Föderation hat sich das Blatt erstmalig gedreht. Leidtragende der „Sanktionen“ sind die Kräfte, die mit Vehemenz auf die sogenannte Bestrafung orientiert hatten.

2. Was soll mit „Sanktionen“ erreicht werden?

Hintergedanke der Sanktionen ist, dass einzelne Länder durch die Beschränkung in Handel und Finanzpolitik Pläne aufgeben, die unter Umständen fatal für die gesamte Staatengemeinschaft werden könnten. In Wirklichkeit ist es aber so, dass die größten geopolitischen Strolche, wie die USA oder die EU, sich anmaßen, andere Länder oder Gemeinschaften mit einem Embargo zu belegen. Leidtragende sind zudem lediglich die Einwohner der jeweiligen Länder, nicht aber jene Gruppierung, die für eventuelle Rechtsverstöße verantwortlich sind. Die Staaten oder Staatengruppierungen aber, die in der Tat eine gewaltige Gefahr für andere Länder darstellen, wie die USA oder die EU, werden in keiner Weise zur Verantwortung gezogen.

3. Auswirkung der „Sanktionen“Die gegen Russlad verhängten Zwangsmaßnahmen, derzeit insgesamt 21 Sanktions- “pakete“, sind für die Staaten, die diese Maßnahmen ergriffen haben, absolut schädlich.

„Die EU-Sanktionen gegen Russland belasten die Wirtschaft in Deutschland und der Europäischen Union spürbar durch jährliche Wachstumsverluste, gestiegene Energiekosten und Anpassungen bei Lieferketten.

Ø  Wirtschaftliche Kosten und BIP

u Deutschland: Die Restriktionen kosten die deutsche Wirtschaft laut Berechnungen, auf die sich die IHK bezieht, jährlich etwa 5,45 Milliarden Euro an Bruttoinlandsprodukt (BIP)-Wachstum.

u Europäische Union: Für die gesamte EU summieren sich diese volkswirtschaftlichen Kosten auf rund 21 Milliarden Euro pro Jahr.

u Staatshilfen: Um Unternehmen wegen der hohen Energiepreise und des Konflikts zu entlasten, genehmigte die EU-Kommission milliardenschwere Beihilfen. Wie Dokumente vom Deutscher Bundestag aufzeigen, flossen allein in der EU über 200 Milliarden Euro an staatlichen Hilfen, davon bis zu 5 Milliarden Euro direkt für energieintensive Unternehmen in Deutschland.

Ø  Energie und Versorgung

u Wegfall günstiger Energieträger: Deutschland und andere EU-Staaten mussten sich unabhängig von billigem russischen Öl und Gas machen. Der Bezug über alternative, teurere Wege bremst vor allem die energieintensive Industrie.

u Vorgezogene Importverbote: Die EU verschärft die Maßnahmen schrittweise weiter   – darunter ein vollständiges Einfuhrverbot für russisches Flüssigerdgas (LNG), das für langfristige Verträge ab Januar 2027 greift.

è Ironie dabei: Die EU-Länder haben nach wie vor russische Energieträger bezogen, allerdings über Zwischenhändler, die diese Rohstoffe dazu noch extrem verteuerten.

Ø  Industrie und Handel

u Betroffene Branchen: Besonders stark verflochtene Sektoren wie der Maschinenbau, die Automobilindustrie und die Metallbranche spüren die indirekten Effekte auf Produktion und Beschäftigung.

u Umgehung der Sanktionen: Verschärfte Sanktionspakete zielen zunehmend auf den Handel über Drittstaaten (wie China, Indien oder zentralasiatische Länder) ab, um das Umgehen von Exportverboten für Rüstungs- und Technologiegüter zu verhindern.

(Quelle: Google-KI)

Wenn die Bilanz dieser „Sanktionen endlich mal aufrichtig gezogen würde, dürfte man in Westeuropa merken, dass die EU im Verbund mit den jeweiligen nationalen Regierungen alles daran gesetzt hat, die Lebensbedingungen der Menschen im EU-Raum extrem zu schädigen.In der Wirtschaft finden wir eine Deindustrialisierung als gäbe es kein Morgen, und im Bankenwesen ist Ausverkauf, als stünde die nächste Inflation bereits vor der Tür.“

4. „Sanktionierter“ Personenkreis

Gerät man bei der Betrachtung der Effizienz der „Sanktionen“ stark ins Grübeln, weil deren Sinn eher nicht zu erkennen ist, so wird das bei personenbezogenen „Sanktionen“ noch eine Spur verrückter. Diese erstrecken sich vorrangig auf das Sperren von Bankkonten im EU-Gebiet, das Verbot der Ein- bzw. Durchreise oder des Überflugs, das Verbot von Zahlungen jeder Art an den „sanktionierten“ Personenkreis bis hin zum Einfrieren der Konten oder deren Konfiskation mit sehr zweifelhaften Begründungen. Eines ist allen diesen Maßnahmen gemein: Die Eingriffe erfolgen ohne Anklage, ohne Anhörung, ohne gerichtliches Verfahren. In einem Rechtsstaat ist das ein Skandal. Denn das Fundament eines Rechtsstaates sollte die Gewaltenteilung sein und Rechtsprechung durch unabhängige Gerichte erfolgen.

Es soll inzwischen einige Dutzend solcher personenbezogenen „Sanktionen“ geben, die ich nicht alle kenne. Deshalb nur ein kurzer Überblick, damit auch die Arroganz, in der diese „Maßnahmen“ ergriffen worden sind, erkennbar wird.

a)    Hüseyin Doğru, aus der Türkei stammender freier und in Deutschland tätiger Journalist und Gründer der in der Türkei registrierten Internet-Plattform "red", wurde Sanktionen unterzogen „wegen des Vorwurfs, im Auftrag Russlands Desinformationen zu verbreiten". Konkret soll er mit Artikeln aus dem News-Magazin „RT“ (Russia today) argumentiert haben. Er bemerkte zunächst, dass seine Bankkonten in Deutschland gesperrt waren, des Weiteren wurde ihm die Berufsausübung in Deutschland untersagt, er selbst auf Schmalkost in Form von Arbeitslosengeld gesetzt, und an der Ausreise aus Deutschland gehindert. Seine Vermögenswerte wurden eingefroren.

Ergänzung von Herrn Ehle: „Noch viel schlimmer! Ein komplettes Arbeitsverbot durch die EU erzeugt kein Leistungsbezugsrecht nach deutschem Sozialrecht. Er hatte somit buchstäblich NICHTS, und durfte NICHTS empfangen, selbst von seiner Familie nicht. Das führte dazu, dass „zur Sicherheit und zur Verhinderung von Sanktionsumgehungen“ durch die kontoführende Bank auch die Konten der Ehefrau und der Mutter blockiert wurden. Letzteres schon über mindestens 6 Wochen, sein eigenes Konto bleibt weiterhin sanktioniert, Er darf zur Lebenserhaltung monatlich eine Summe von (ich glaube) um die 600€ entnehmen. Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bekommt er meines Wissens nicht!

b)    Jacques Baud, Schweizer Staatsbürger, wird in Brüssel festgehelten, Er war General im Schweizer Nachrichtendienst, arbeitete später für die Vereinten Nationen und wurde 2014 von der Nato als Beobachter in die Ukraine entsandt. In Büchern und Analysen vertrat er die These, die Ukraine habe den russischen Angriff provoziert.

Diese Position wurde in Brüssel als „Putin-Propaganda“ gewertet   – und galt bald als ausreichender Grund für Sanktionen. Am 15. Dezember 2025 setzte der Rat der Europäischen Union Jacques Baud auf die Sanktionsliste. Baud lebt in Brüssel und ist dort faktisch „blockiert“, weil er aufgrund der EU Sanktionen nicht frei reisen kann, auch nicht in die Schweiz, wo er seinen Wohnsitz hat. (taz 08.05.2026)

c)    Karin Kneissl, ehemalige Außenministerin der Bundesrepublik Österreich. [weiter aus Wikipedia] „Im August 2018 heiratete Kneissl ihren Lebensgefährten Wolfgang Meilinger. Bei ihrer privaten Hochzeitsfeier in Gamlitz in der Südsteiermark waren unter anderen Leitende Beamte der österreichischen Regierung sowier Manager aus Finanzwesen und Wirtschaft und weitere Diplomaten eingeladen. Auf dem Weg zu einem Arbeitsgespräch mit Angela Merkel auf Schloss Meseberg besuchte auch der russische Präsident Wladimir Putin auf Einladung Kneissls die Hochzeits-feier..Bekanntheit erlangten dabei Bilder eines gemeinsamen Tanzes von Kneissl mit Putin, die danach einen tiefen Knicks vor Putin vollzogen hatte.Laut Sprechern des Außenministeriums war das „in erster Linie eine private Feier und ein persönlicher Besuch“, in zweiter ein „Arbeitsbesuch“ des russischen Präsidenten, weswegen das Innenministerium für den entstandenen Aufwand aufkommen musste. Im In- und Ausland wurde die Anwesenheit des russischen Präsidenten bei der Hochzeit einerseits als Geltungssucht, andererseits als naive Unbedarftheit der Braut kommentiert.

Im März 2022 wurde bekannt, dass Putin nicht nur mit einem zehnköpfigen Donkosakenchor, Butterfass, Samowar und Blumenstrauß angereist war, sondern der Braut auch wertvolle Weißgold-Ohrringe mit Saphiren überreicht hatte. In der Folge entbrannten Diskussionen um die Besitzverhältnisse der Schmuckstücke. Kneissl betrachtete die Ohrringe als privates Hochzeitspräsent, während das Außenamt die Rechtsmeinung vertrat, es handle sich um Staatsgeschenke. 

Nach dem Ende ihrer Amtszeit (2017  –2019) stand sie wegen ihrer engen Kontakte zu Russland und Präsident Wladimir Putin stark in der Kritik. Sie gab an, im Alltag beschimpft und bedroht worden zu sein und verließ schließlich Österreich und zog nach Südfrankreich  Dort begannen die Repressalien 2022 nach Beginn der russischen Intervention im Donbass. Sie zog zunächst in den Libanon, wo allerdings die Repressalien weitergingen, und verlegte dann ihren Wohsitz nach Russland. wo sie seit 2023 in der Gegend St. Petersburg und Rjazan lebt.

Einen Kommentar zu den indiskutablen Vorwürfen in Österreich und generell in Westeuropa erspare ich mir an dieser Stelle.

d)  Thomas Röper (*26.11.1971 in Kiel) war der erste Staatsbürger der BRD, auf den Sanktionsmaßnahmen in Form von Reiseverboten und Entzug der Verfügungsgewalt über private Gelder angewandt wurden. Röper lebt seit Ende der 90-er in St. Petersburg, Russland. Er ist gelernter Bankkaufmann und war zunächst in der Versicherungsbranche tätig. Im Zuge der Unruhen in Kiew (Maidan) stellte er fest, dass die Berichterstattung über diese Ereignisse in Europa diametral den tatsächlichen Geschehnissen in Russland entgegen standen. Das von ihm favorisierte Nachrichtenagazin „Der Spiegel“ fiel dabei besonders auf, weshalb er in 2018 den „Anti-Spiegel“  ins Leben rief. Er kommentierte zunächst in lockerer Folge die Zeitungsberichte und begann dann, Übersetzunge von russischen Artikeln anzufertigen. Heute ist er anerkannter Spezialist für Russland und russische Politik sowie gefragter Gesprächspartner zu dieser Thematik. Die Ausführungen über Röper in Wikipedia sind schlicht induskutabel.

Röper wurde am 20. Mai 2025 von der Europäischen Union mit Sanktionen belegt, die beinhalten „wegen systematischer Falschinformationen und russischer Regierungspropaganda über den Angriffskrieg gegen die Ukraine

·      Sperrung und Einfrieren aller Konten privat und geschäftlich;

·      Keine Annahme von Spendengeldern;

·      Keine Einreise in oder Durchreise durch oder Überflug über Staaten der EU

Faktisch wird Röper dadurch unmöglich gemacht, sich gegen die Rechtswillkür in der BRD bzw. EU zur Wehr zu setzen. Ich möchte an dieser Stelle unterstreichen, dass Röper unter Sanktionen gestellt wird, weil er die Wahrheit über die Entwicklung der Dinge in Russland für das deutschsprachige Publikum verbreitet. Das trifft auch auf die nächste Kandidatin zu:

e) Alina Lipp (*17, September 1993 in Hamburg), Vater Russe, Mutter Deutsche. Seit 2017 wohnt der Vater auf der Krim. Alina besuchte ihn regelmäßig und notierte dabei ihre Beobachtungnen, die sie bei ihnren Reisen durch den vom Bürgerkrieg geschüttelten Donbass machte. Diese Berichte verteilte sie auf deutsche Bloggerkanäle. Ihr wird nun vorgeworfen, Falschmeldungen zu verbreiten weil sie das schreibt, was sie mit eigenen Augen sieht.

Am 20. Mai 2025 wurde auch sie auf die EU-Sanktionsiste gesetzt wegen „der systematischen Verbreitung von Fehlinformationen über den russisschen Angriffskrieg“. Sie beteilige sich an Handlungen der russischen Regierung gegen die Ukraine, damit die deutsche Bevölkerung die Ukraine weniger unterstütze, 'die die Sicherheit und Stabilität in der Union und in einem Drittland (Ukraine) untergraben oder bedrohen, durch den Einsatz koordinierter Informationsmanipula-tion und (mediale) Einflussnahme.... Die EU-Verordnung wirft Lipp weiter vor, als Kriegskorrespondentin mit russischen Streitkräften im Osten der Ukraine in Kontakt zu sein und auf dem Weg Kriegspropaganda zu verbreiten. Dazu trete sie regelmäßig in Sendungen des russischen Militärsenders Swesda [Звезда / Zvezda   – S.W.] auf. Die Sanktionen umfassen Reisebeschränkungen, das Einfrieren von Vermögenswerten sowie das Verbot der Bereitstellung von Geldern oder anderen wirtschaftlichen Ressourcen.  (Wikipedia)

Petra Lipp, Alinas Mutter, verließ Deutschland im August 2022 und floh ebenfalls nach Russland. Auslöser der Flucht waren unter anderem die Sperrung ihres Bankkontos in Deutschland sowie die Befürchtung weiterer Repressalien, nachdem die deutschen Behörden Ermittlungen im Zusammenhang mit den Aktivitäten ihrer Tochter aufgenommen hatten.

f) Liane Kilinc, geboren bei Berlin, Begründerin des Veeins „Friedensbrücke   – Kriegsopferhilfe e.V.“. Auf der Homepage dess Vereins heißt es dazu: „Im Mai 2015 fuhr eine kleine Gruppe Aktivisten zu den Feierlichkeiten zum 9. Mai nach Moskau, um dort ein Zeichen zum 70. Jahrestag der Niederschlagung des Faschismus in Deutschland zu setzen. Man erfuhr von Hilfsaktionen der russischen Bürger für die Menschen im Donbass, denn dort waren bereits Opfer eines Krieges zu beklagen. Menschen leiden und ssterben dort. Denen muss geholfen werden. Der Gedanke war geboren: 'Wir gründen einen Verein, der den Opfern von Krieg Linderung bringt, der ihnen Aufmerksamkeit schenkt, das Gefühl, nicht vergessen zu sein, Hoffnung! Hilfe vor Ort! Nicht hier oder irgendwo, sondern dort, wo der Krieg lebt und die Menschen sterben. Wir wollen Brücken bauen in den Frieden!' “

Am 18.06.2015 wurde der Verein aus der Taufe gehoben und begann mit seiner solidarischen Arbeit, die vielen Bewohnern im Donbass Hilfe und Linderung ihrer Leiden brachte.

Das sollte sich rund 10 Jahre später ändern. Im Frühjahr 2025 verfügte die bundesdeutsche Generalstaatsanwaltschaft, dass die international nicht anerkannten Volksrepubliken Donezk (DVR) und Lugansk (LVR) 10 Jahre rückwirkend als terroristische Organisationen einzustufen seien. Folge dessen gerieten die Vereinsmitglieder unter Generalverdacht der „Unterstützung von terroristischen Organisationen“. In den frühen Morgenstuden des 27. Mai 2025 verschafften sich Einsatzkräfte der bundesdeutschen Polizei Zutritt zu 2 Wohnungen von Mitgliedern des Vereins, ohne dabei Rücksicht auf die Angstschreie der Kinder zu nehmen, und führten  Hausdurchsuchungen durch. .

Es folgten nicht nur weitere Durchsuchungen; am 21.01.2026 wurden zwei Mitglieder festgenommen und sitzen seither in Deutschland in Untersuchungshaft (Stand August 2026). Der Vorwurf: humanitäre Hilfe für die Volksrepubliken Donezk und Lugansk in den Jahren 2014 bis 2022 sei "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung". So die Überzeugung des Generalbundesanwalts, und so, also nach den Sonderbedingungen der Anti-Terror-Gesetzgebung, wird auch mit den Inhaftierten verfahren. Allerdings gibt es ein Urteil eines internationalen, also höher stehenden Gerichts zur Frage, ob die beiden Volksrepubliken so betrachtet werden könnten, das der deutsche Generalbundesanwalt völlig missachtet. Bereits am 31. Januar 2024 hat der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag endgültig entschieden:

·       Russland ist kein „Aggressorstaat“.

·       Die DVR und LVR sind keine „terroristischen Organisationen“.

Das hebt aber bundesdeutsche Rechtsbrecher nicht im geringsten an.Und in dem Zusammenhang   – liegt hier nicht ein Fall von rückwirkender Gesetzeskraft vor, was laut den Grundsätzen der Rechtsprechung an sich nicht gestattet ist? Auch das interessiert in Deutschlad niemanden, sollte es aber.

Nahezu 3.000 Einzelpersonen und Einrichtungen mit Sanktionen belegt, mehr als 28 Mrd. EUR  an privaten Vermögenswerten in der EU eingefroren

So steht es auf der Homepage der Europäischen Kommission „Sanktionen gegen Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen, Fakten und Zahlen“ per Juli 2026. Es gibt noch weit mehr Bürger, die von der EU angeklagt werden, im Dienste der russischen Regierung tätig zu sein   – ob das nun stimmt oder nicht, das interessiert in Brüssel niemanden. 

Russland ist besonders attrktiv für Rentner mit geringen Bezügen

Ohne die Absicht zu haben, für eine Ausreise nach Russland werben zu wollen   – es ist unbestritten, dass die Lebenshaltungskosten in Russland erheblich niedriger sind als die in Westeuropa. Problematisch wird es lediglich mit der Sprache, wobei Personen übr Rentenalter von Sprachprüfungen befreit sind. Aber das nur am Rande.

Nun fangen nämlich auch die ausländischen Kreditinstitute an durchzudrehen. In der weisen Vorraussicht, ihre Kunden könnten unter staatsanwaltschaftliche Ächtung geraten, werden nun auch den Bankkunden mit Wohnsitz in der Russischen Föderation oder der Republik Belarus der Zugriff auf ihr eigenes Konto erschwert bis verweigert. Das ist besonders hart, wenn das jeweilige Bankkonto dafür eingerichtet wurde, dass die Rente vom Rententräger darauf gezahlt werden kann. Zu diesem Zweck haben die Kreditinstitute ein internes Papier verfasst, das dem betreffenden Bankkunden zwar vorgelesen wird, er kann es auch selbst durchlesen, aber schriftlich ausgehändigt wird es nicht.

Ja, diese Verfahrensweise berifft mich persönlich. Ich bin Rentner mit einer üppigen Pension von unter 1.000 Euro und habe bei der Sparkasse Berlin extra für die Rente ein Konto eingerichtet. Damit hat es zunächst keine Probleme gegeben. Aber im Zuge der den Restriktionen in Verbindung mit der Verteidigung der DVR und LVR in 2022 begannen die Probleme. Zunächst haben PayPal , Western Union und analoge Kreditinstitute ihren Service für Russland eingestellt. Eine Direktüberweisung auf mein Konto in Russland würde erhebliche Transferkosten mit sich bringen, ein Institut in London befassst sich auch mit dem Überweisen von Geldern nach Russland für Privatleute, aber ab 1.000 Euro aufwärts.

Dann hatte ich einen jungen Mann gefunden, der ein eigenes Netz hat, über das er Euro und Rubel handelt. Dieser nette Mensch heißt Sergej. Auf sein Konto habe ich Geld überwiesen, was von der Bank prompt zurckgezogen wurde. Daraufhin schickte ich denselben Betrag auf das selbe Konto, allerdings anstelle des russischen „Sergej“ schrieb ich   – in Abstimmung mit diesem   – die ukrainsierte Form von Sergej, und zwar Serhiy. Und die Überweisung ging durch. Kommentr überflüssig.

Als ich meine Erlebnisse in dieser Form mitgeteilt hatte, meldete sich ein äußerst netter Mensch bei mir, nennen wir ihn René. Er informierte mich darüber, dass die Raiffeisenbank Wien nach wie vor Kontakt mit Russland habe und dort selbst auch vertreten sei. Ich solle doch mal da nachfragen, was ich auch tat.

Der Empfang bei der Raiffeisenbank-Filiale in Nishnij Nowgorod war außerorenlich höfllich, für mich wurden ohne Komplikationen zwei Konten eröffnet, ein Rubel-Konto und ein Euro-Konto. Ich bekam eome Liste mit den Bankdaten ausgehändigt und könne nun, nach Meinung der Bankmitarbeiter, Geld aus Deutschland auf mein Euro-Konto überweisen. Als ich diese Aktion mit meinem Bevollmächtigten für Sparkassen-Bankgeschäfte absprechen wollte, fiel uns sofort auf, dass bei den Bankdaten kein IBAN-Konto angegeben war, auf das Zahlungen aus Deutschlad hätten überwiesen werden können.

Dann begann ich zu prüfen, ob überhaupt eine Möglichkeit besteht, Geld auf Basis Banküberweisung aus meiner Heimat nach Russland zu transferieren. Auf die Frage, ob die Raiffeisenbank Rente nach Russland überweist, erhielt ich die folgende Antwort: Rentenzahlungen (wie die deutsche Rente) werden direkt von den Rentenversicherungsträgern, etwa der Deutschen Rentenversicherung, angewiesen. Internationale Überweisungen dorthin sind wegen der westlichen Sanktionen und SWIFT-Einschränkungen extrem schwierig, und die Raiffeisenbank schränkt Auslandsüberweisungen nach Russland stark ein bzw. wickelt diese für den regulären Zahlungsverkehr kaum noch ab.[Quonto]

Bleibt die Frage, warum mir die Bankangestellte die Auskunft gegeben hat, dass ich meine Rente ohne Weiteres aus Deutschland nach Russland überweisen könne. Ich wurde lediglich darauf aufmerksam gemacht, dass die Höhe der Kosten für die Überweisung im Ermessen der zwischengeschalteten Intermediärbank liege und eine Höhe von ungefähr 30...50 € erreichen könne. Nachfragen bei Mitgliedern aus unerer Immigranten-Gruppe („Stammtisch“) haben ergeben, dass die Kosten der Intermediärbank bei etwa 200€ liegen sollen. Ob nun sollen oder können   – 200€ sind gut 25% meiner Monatsrente. DasRisiko ist mir etwas zu groß.Bei Transaktionen in Höhe von mehreren Tausend Euro spielt das möglicherweise keine Rolle, aber so...

Nach allem, was ich bis dato in Erfahrung gebracht habe, sieht das folgenderrnaßen aus: Die Bank hat mir bei Abschluss des Bankvertrags keine Kontonummer in Form eines IBAN-Schlüssels gegeben. Somit ist es meiner bescheidenen Intelligenz überlassen, wie ich meine Rente nach Moskau, dem Sitz meiner Raiffeisen-Devisenbank, oder nach Nishnij Nowgorod bekomme. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

a)    Ich fahre nach Deutschland, lasse das Geld abheben, fahre wieder zurück und zahle es bei meinem Devisenkonto ein. Aufwand: etwa 1.000 € pro Fahrt.

b)    Ich eröffne ein Konto in einem der Länder, die noch SWIFT-Verkehr mit Russland haben (Kasachstan, Usbekistan, Tadshikistan, Azerbaidshan, Türkei, Armenien usw.). Das wären einmalige Reisekosten für die Kontoeinrichtung und die Blackbox in Form von Sicherheitsleistungen für die Intermediärbank der Raiffeisenbank anfallen könnten  (ca. bis 200€).

Eine Variante wäre, dass ich bei jemandem aus meinem Bekanntenkreis, der ein Konto in Kasachstan eingerichtet hat, Geld überweise. Vielleicht werde ich darüber berichten, wenn es so weit ist, sofern das von Interesse sein sollte.

c)    wurde mir empfohlen, ein Bitcoin-Konto zu eröffnen und mich mit dem Zahlungsverkehr in Kryptowahrungen zu erwärmen. Überzeugt bin ich nicht davon,, aber ich werde es wohl versuchen müssen.

Fazit daraus: Mit den kleinen Leuten kann man es wohl machen. Ihnen wird das Recht auf und die Sorge mit der Kontoverfügung ganz unbürokratisch abgenommen. Und wenn man jetzt noch mit Wahrheiten kommt, bleiben auch die paar Groschen noch aus. Welchen Einfluss hat das auf die Kriegshadlungen im Donbass? Ich weiß es nicht.

Im Moment kann ich noch über einen Kontobeauftragten Gelder überweisen (lassen), aber wie lange noch und was wird dann, steht allein in den Sternen. Ich hoffe, der Irrsinn wird bald ein Ende haben.

Nishnij Nowgorod, im Augsut 2026

Siegfried Wilhelm