Was ist der deutsche Beitrag zur «Wertegemeinschaft»?
«Videospiele verdienen als Kulturgut mehr Bedeutung, meint unsere Bundeskanzlerin. Sie macht sich offensichtlich keine Gedanken über den Geist, der unter uns herrscht und herrschen sollte. Und Skepsis gegenüber der Dauernutzung von Computerspielen hält sie wohl für eine Art von Kulturpessimismus. In ihrer Rede geht sie auch auf Gewaltspiele ein. Aber ihre Aussagen lassen erkennen, dass sie die Folgen dieses Teils des ‹Kulturgutes› Videospiel zwar als Stigma betrachtet, aber letztlich nicht ernst nimmt. Das kann etwas damit zu tun haben, dass in ihrem Wertesystem und in ihrer geistigen Ausrichtung die Erziehung zum Frieden und das Einüben friedlichen Verhaltens keine besondere Priorität hat […].»
Angela Merkel: «Computer- und Videospiele sind Kulturgut, Innovationsmotor und Wirtschaftsfaktor»
In Angela Merkels Eröffnungsrede heißt es:
«Mit mehr als 500 Unternehmen ist die Games-Branche ein starker Pfeiler des Innovationsstandortes Deutschland. Rund 29000 Beschäftigte haben einen Umsatz erwirtschaftet, der im ersten Halbjahr 2017 bereits die Milliardengrenze überschritten hat. Das ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum immerhin ein Plus von elf Prozent. […] Computer- und Videospiele sind als Kulturgut, als Innovationsmotor und als Wirtschaftsfaktor von allergrößter Bedeutung.»
Was bewegt eine deutsche Kanzlerin, ein Business zu unterstützen, das damit Geschäfte macht, Menschen in die Irre zu leiten? Das damit Geld verdient, dass Menschen in unwürdige Phantasiewelten abgleiten und Verhaltensweisen trainieren, die abstumpfen, verrohen und die natürlichen Hemmungen gegen Gewaltanwendung abbauen?
Adolf Hitler: «Es war nunmehr notwendig, das deutsche Volk psychologisch umzustellen …»
Die «Nachdenkseiten» zitieren auch Adolf Hitler. Am 10. November 1938 sagte er vor der deutschen Presse:
«Der Zwang war die Ursache, warum ich jahrelang nur vom Frieden redete. Es war nunmehr notwendig, das deutsche Volk psychologisch umzustellen und ihm langsam klar zu machen, dass es Dinge gibt, die, wenn sie nicht mit friedlichen Mitteln durchgesetzt werden können, mit den Mitteln der Gewalt durchgesetzt werden müssen […] es war notwendig, dem deutschen Volk bestimmte außenpolitische Vorgänge so zu beleuchten, dass die innere Stimme des Volks selbst langsam nach der Gewalt zu schreien begann. Das heißt also, bestimmte Vorgänge so zu beleuchten, dass im Gehirn der breiten Masse des Volkes ganz automatisch allmählich die Überzeugung ausgelöst wurde: wenn man das eben nicht im Guten abstellen kann, dann muss man es mit Gewalt abstellen […].»
Das aktuelle Beispiel des Auftritts der deutschen Kanzlerin bei der Messe Gamescom ist nur eines von vielen. Man könnte fortfahren mit der Gesetzgebung für eine «Ehe für alle» und fortsetzen bis zur auch politisch einflussreichen Lobby der Rauschgift-Befürworter. – Wer denkt schon darüber nach, dass all dies sehr wohl passt zu einer Werte und Völkerrecht über den Haufen werfenden Außen- und Militärpolitik. Der eigenständig denkende und souverän handelnde Mensch, der Mensch, der den Mut hat, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, und sein mitmenschliches Gefühl nicht betäuben lassen will, der stört.
Gibt es ein «Recht» auf jegliche Art von Lebensstil? – Das destruktive Gesicht der Postmoderne
Aber wer dies in Deutschland in Frage stellt, der lebt nicht ohne Risiko. Schon seit geraumer Zeit droht ein Damoklesschwert: der Vorwurf der «Diskriminierung», ausgehend von einer Neudefinition dessen, was Menschenrechte sein sollen. Gefordert wird ein «Recht» darauf, jegliche Art von Lebensstil auszuleben und nicht mehr zu berücksichtigen, was objektiv gut oder schlecht ist. Aber auch das soll es ja nicht mehr geben. Stattdessen wird vieles liberalistisch (man könnte auch sagen postmodern oder «postfaktisch» oder einfach nur destruktiv) umgedeutet. Und diese Umdeutungen machen auch vor der deutschen Verfassung, vor dem Grundgesetz nicht halt. Wer weiß denn noch, dass derartige Umdeutungen weder der Entstehungsgeschichte noch zahlreichen Passagen des deutschen Verfassungstextes gerecht werden?
Eine postmoderne Deutung des Grundgesetzes ist absurd
Schon die Präambel des Grundgesetzes spricht von der «Verantwortung vor Gott und den Menschen» – auch dafür, dem «Frieden in der Welt zu dienen». Staat und bürgerliche Gesellschaft Deutschlands sind dem Bonum Commune, dem Wohl der Allgemeinheit verpflichtet. Ausdrücklich ist sogar in Artikel 14 beim Recht auf Eigentum davon die Rede, dass Eigentum verpflichtet und «zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen» soll.
Das Grundgesetz ist eine freiheitliche Verfassung, aber keine Verfassung der Beliebigkeit und des Relativismus. Wenn Artikel 2 jedem in Deutschland lebenden Menschen das «Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit» zuspricht, dann ist damit keineswegs Willkür – allein begrenzt durch die «Rechte anderer» und die «verfassungsmässige Ordnung» – gemeint, sondern auch die Verpflichtung auf das «Sittengesetz». Das «Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit» kann nicht isoliert vom dem Grundgesetz zugrunde liegenden Menschenbild gesehen werden. Hierzu hat sich auch das deutsche Bundesverfassungsgericht klar geäußert:
«Das Menschenbild des Grundgesetzes ist nicht das eines isolierten souveränen Individuums, das Grundgesetz hat vielmehr die Spannung Individuum – Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden, ohne dabei deren Eigenwert anzutasten.»
Naturrecht statt postmodernem Relativismus
Wenn es zudem in Artikel 6 heißt: «Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung» und «Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht» und Artikel 20 die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung nicht nur ans Gesetz, sondern auch ans Recht bindet, dann wird allein schon hierdurch deutlich, dass das Grundgesetz eine an der Sozialnatur des Menschen orientierte Werteordnung zugrunde legt, die nicht postmodern zu verstehen ist. Sie ist naturrechtlich fundiert. Davon zeugt vor allem Artikel 1 der Verfassung:
«Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.»
Ist die Postmoderne der Vorhof der Diktatur?
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hatten die über alles Recht (im Sinne von Naturrecht) hinweggehende Diktatur und Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten, aber auch den unseligen Übergang von einer eher liberalistisch-positivistischen Weimarer Reichsverfassung in diese Diktatur vor Augen, als sie sich gegen den reinen Liberalismus und Positivismus und für eine naturrechtliche Orientierung entschieden. Die Substanz von Artikel 1 (Menschenwürde und Bekenntnis zu den Menschenrechten) und Artikel 20 (Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Bundessstaatsprinzip, Sozialstaatsprinzip, Gewaltenteilung und Widerstandsrecht) darf im Rahmen der Verfassungsordnung nie wieder in Frage stehen; schließlich war es den Nationalsozialisten «formal korrekt» gelungen, die Grundrechte der Weimarer Reichsverfassung, die Gewaltenteilung und schließlich die gesamte Verfassungsordnung aus den Angeln zu heben und jeden Widerstand dagegen brutal zu unterdrücken.
Im deutschsprachigen Raum wird versucht, das Naturrecht und die freiheitlich-demokratische Grundordnung auf zwei entgegengesetzte Seiten zu stellen und dem naturrechtlichen Denken sogar eine Nähe zum Totalitarismus zu unterstellen. Das ist Teil einer perfiden politischen Kampagne, die zerstören will, um Macht zu behalten. Denn das Gegenteil ist der Fall: Naturrecht ist eine wesentliche Grundlage des freiheitlich-demokratischen Rechts- und Sozialstaats – und ein Schutzschild gegen eine neue absolutistische Diktatur im liberalistisch-postmodernen Gewande.
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