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Verfassungsbeschwerde gegen die deutsche Zustimmung zur Aufnahme von EU-Schulden im Umfang von 750 Mrd Euro

11. November 2022
Es ist erstaunlich, wie mit offenen Augen Regierung und Bundespräsident die Rechte des Staates Deutschland missachten und uns über die EU und den Europäischen Gerichtshof in den totalen Ruin treiben. Auch wir Alten sind bereits im freien Fall.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Unterstützer von Bündnis Bürgerwille,

viele von Ihnen haben im letzten Jahr unsere Verfassungsbeschwerde gegen die deutsche Zustimmung zur Aufnahme von EU-Schulden im Umfang von 750 Mrd Euro unterstützt.

Die mündliche Verhandlung zu diesem Verfahren fand am 26. und 27. Juli diesen Jahres in Karlsruhe statt. Wir haben Sie damals ausführlich über deren Verlauf informiert.

Heute hat das Bundesverfassungsgesetz für den 6. Dezember 2022 die Urteilsverkündung angekündigt. Es ist - auch angesichts des Verlaufs der mündlichen Verhandlung - völlig offen, wie dieses Urteil ausfallen wird. Die beiden grundsätzlichen Möglichkeiten sind entweder eine Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde oder eine Vorlage des Falls beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Ausgeschlossen ist es, dass das Bundesverfassungsgericht der Klage stattgibt, ohne den EuGH zu konsultieren. 

Wie auch immer das Urteil ausfällt: An der Tatsache, dass die EU erstmals in ihrer Geschichte gewaltige Schulden aufnimmt, um damit verlorene Zuschüsse zu finanzieren, ist nichts mehr zu ändern. Ebensowenig wie an der Tatsache, dass Deutschland im vollen Volumen von 750 Mrd Euro einer gesamtschuldnerischen Haftung zugestimmt hat. Denn da das Bundesverfassungsgericht im April 2021 unseren Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt hat, hat Bundespräsident Steinmeier das deutsche Zustimmungsgesetz unterzeichnet und damit eine völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland in Kraft gesetzt, die auch das Bundesverfassungsgericht nicht mehr aufheben kann.

Dies bedeutet freilich nicht, dass das Hauptverfahren damit gegenstandslos oder unbedeutend geworden ist. Denn "einmal ist keinmal", wie in der mündlichen Verhandlung von der Gegenseite mehrfach gesagt wurde. Das bedeutet: Die EU wird sich auch künftig verschulden wollen, wenn dem rechtlich kein Riegel vorgeschoben wird. Unsere Verfassungsbeschwerde wird klären, ob und unter welchen Umständen die EU auch bei neuen Vorhaben berechtigt ist, Schulden aufzunehmen und damit die den Mitgliedsstaaten (zumindest auf dem Papier) auferlegte fiskalische Disziplin zu unterlaufen.

Wir erwarten daher, dass das Bundesverfassungsgericht entweder in seinem Urteil am 6.12. oder ggf. erst in einer endgültigen Entscheidung nach Vorlage beim EuGH Kriterien formulieren wird, ob, wann und in welchem Umfang die EU sich verschulden darf. Das käme auch der in vielen früheren Verfahren erkennbaren Neigung des Bundesverfassungsgerichts entgegen, der Bundesregierung nie völlig in den Arm zu fallen, aber ihr doch gewisse Zügel anzulegen. 

Dass das Bundesverfassungsgericht solche Verschuldungs-Kriterien formuliert, erwarten wir selbst für den Fall, dass unsere Verfassungsbeschwerde abgewiesen wird. Und da der eigentlich beklagte Sachverhalt (die 750 Mrd Euro Schulden für den sog. Corona-Wiederaufbaufonds) ohnehin nicht mehr zu verhindern ist, könnte dies sogar der günstigere Fall sein. Denn wir machen uns keine Illusionen darüber, wie der EuGH über unseren Fall urteilen würde. Bei einer Vorlage an den EuGH wäre das Bundesverfassungsgericht an die Rechtsprechung des EuGH gebunden. Sollte das Bundesverfassungsgericht aber den EuGH nicht anrufen, wäre es frei, eigene Kriterien zur Schuldenverhinderung oder Schuldenbegrenzung zu formulieren. Bundestag und Bundesregierung wären an diese Kriterien dann bei künftigen Entscheidungen über europäische Schulden gebunden.

Es steht also eine spannende Entscheidung an und sie wird fast sicher nicht auf ein bloßes Ja oder Nein zu unserer Verfassungsbeschwerde hinauslaufen. Sollten Sie an der Urteilsverkündung persönlich teilnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an 

Herrn Oberamtsrat Stadtler
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Email: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de

und geben Sie Ihren Namen, Vornamen und Ihre Erreichbarkeit (Telefon, FAX oder Email) an. Das Interesse an diesem Verfahren ist sehr groß und pandemiebedingt wird es vermutlich wieder nur eine überschaubare Anzahl von Plätzen geben. Deshalb zögern Sie bitte nicht mit der Anmeldung. Alle weiteren Informationen finden Sie hier in der Pressemitteilung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Prof. Dr. Bernd Lucke

Bitte unterstützen Sie Bündnis Bürgerwille durch Ihre Spende: 

Bündnis Bürgerwille e.V., Volksbank RheinAhrEifel, IBAN DE57 5776 1591 0415 6723 00. 

(Spenden sind innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen steuerlich absetzbar. Eine Spendenquittung geht Ihnen unaufgefordert zu.)  

Quelle: https://buendnis-buergerwille.de/

 

 

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