Presseinformation zum Drohnenprozess vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 5. April 2016, 9.30 Uhr
In dem Prozess geht es um den amerikanischen Drohnenkrieg, in dem die Air Base Ramstein eine entscheidende Rolle spielt. Dort steht die Satellitenstation, mit der die Signale für die weltweite Drohnenkriegführung von den Drohnenpiloten in den USA übermittelt werden. Außerdem findet in dem Ramsteiner „603rd Air and Space Operations Center“, kurz ASC, Spitzname „Wolfshund“, die Drohnensteuerung für EUCOM und AFRICOM statt.
Für die Abläufe dieser Drohnensteuerung haben wir als Zeugen den US-Soldaten Brandon Bryant benannt, der schon in der Süddeutschen Zeitung vom 4. April 2015 erwähnt war, und Offiziere der deutschen Bundeswehr, die als Verbindungsoffiziere auf der Air Base Ramstein eingesetzt sind oder waren. Die Einzelheiten finden sich in dem sehr interessanten Buch von Christian Fuchs und John Goetz, Geheimer Krieg. Wie von Deutschland aus der Kampf gegen den Terror gesteuert wird (2013).
Brandon Bryant ist von der deutschen IALANA und der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) als Whistleblower ausgezeichnet worden. Er hat im Karlsruher Rathaus eine sehr interessante Rede gehalten. Am Vortag hat er vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages als Zeuge ausgesagt. Diese Aussage haben wir in den Prozess eingeführt. Sie steht der Presse zur Verfügung.
Der Kläger stützt seine Klage insbesondere auf Art. 25 des Grundgesetzes (GG). Hier heißt es, dass die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts Bundesrecht sind. Hierzu zählt nach Ansicht des Klägers das Gewaltverbot der UN-Charta. Dieses werde durch die Drohneneinsätze verletzt, weil mit den Drohnen nicht nur Kombattanten im Sinne des Kriegsvölkerrechts getötet werden, sondern weit überwiegend auch Zivilisten. Das verstößt gegen das Völker- und damit auch gegen Bundesrecht.
Nach dieser Bestimmung kann der Kläger im eigenen Namen Verletzungen des Gewaltverbots geltend machen. In der Ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln unser Verständnis zu Art. 25 GG geteilt, aber eine persönliche Betroffenheit des Klägers abgelehnt. Nur: Er hat gerade deswegen ein Klagerecht, weil er sich seit Jahrzehnten – insbesondere mit seiner LUFTPOST – gegen die verfassungswidrige Nutzung der US-Air Base Ramstein auflehnt. Außerdem: Wegen dieser Nutzung wird die Air Base in besonderer Weise durch terroristische Anschläge bedroht, die natürlich auch eine Gefahr für Leib und Leben von Wolfgang Jung darstellen.
Da das Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen hat, musste das Oberverwaltungsgericht Münster darüber verhandeln. Diese Verhandlung hat am 4. November 2014 stattgefunden. Allerdings hat das Gericht nur über die Zulässigkeit der Klage verhandelt und sie verneint, aber nicht über die konkreten Drohneneinsätze. Deswegen wurde die Klage abgewiesen. Aber auch diesmal wurde der Weg zur nächsten Instanz eröffnet, zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Das Bundesverwaltungsgericht wird am Dienstag, 5. April 2016, 9.30 Uhr, verhandeln. Das Gericht hat seinen Dienstsitz im ehemaligen Reichsgericht, einem prächtigen Gebäude am Simsonplatz 1 in Leipzig.
Der Prozess dürfte für die Presse und die zahlreichen Initiativen gegen den amerikanischen Drohnenkrieg sehr interessant sein. Außerdem steht die Bewaffnung der Bundeswehr auch mit Kampfdrohnen ante portas.
Informationen: Die Rechtsanwälte von Wolfgang Jung, c/o Dr. Peter Becker, E-Mail: peter.becker@ialana.de , Mobil 0171 7500 440.
Dr. Peter Becker
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