Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Lammert,
seit Anfang September ist in Deutschland das gesetzliche Verbot der Einreise ohne Aufenthaltstitel oder ohne Pass faktisch außer Kraft gesetzt. Ebenso das Verbot der Einschleusung in großen Gruppen. Ebenso, dass sich niemand auf das Asylrecht berufen kann, der sich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union aufhält. Letzteres steht sogar im Grundgesetz.
Die Bundesregierung hat die einschlägigen Paragraphen und Verfassungsartikel, die Strafvorschriften und sogar das Legalitätsprinzip beiseitegeschoben, um höherrangige Rechtsgüter zu schützen. Sie beruft sich dafür auf den Grundsatz: "Not kennt kein Gebot" und auf eine Richtlinienentscheidung der Bundeskanzlerin.