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Der massivste Grundrechtseingriff der Geschichte

von Milosz Matuschek
16. November 2020
Am kommenden Mittwoch den 18.11.2020 geht es im Bundestag nun ans Eingemachte. Der Geist des pandemischen Imperativs und eine offene Anzahl von Einzelmaßnahmen werden in Gesetzesform gegossen. Die Regierungskoalition will das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz beschließen, der Bundesrat wird noch am gleichen Tag per Sondersitzung konsultiert, der Bundespräsident soll das Gesetz dann noch am gleichen Tag unterzeichnen.

 Worum geht es?

Das Infektionsschutzgesetz in aktueller Fassung sieht in § 28 Absatz 1 derzeit eine Generalklausel für staatliche Maßnahmen vor. Das ist keine ausreichende Rechtsgrundlage, sie ist zu allgemein. Das Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) sieht den „Vorbehalt des Gesetzes“ vor. Für staatliche Maßnahmen, die so wesentlich sind, dass sie an Grundrechte rühren braucht es eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, also ein formelles Parlamentsgesetz. Der Souverän, also der Bürger muss seine Erlaubnis geben, wenn in seine Grundrechte eingegriffen wird. Das ist Volkssouveränität. Das Gesetz muss zudem klar gefasst, bestimmt und verhältnismäßig sein. Es muss einen legitimen Zweck verfolgen, objektiv für diesen geeignet und erforderlich sein (d.h. es darf kein milderes Mittel geben) und die Maßnahme muss in ihrer Eingriffsintensität proportional zum verfolgten, legitimen Zweck stehen.

Der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers kommentierte zu den Lockdowns im Frühjahr:

„dass der massivste kollektive Grundrechtseingriff in der Geschichte der Bundesrepublik ohne angemessene gesetzliche Grundlage erfolgen kann, weil er in der Sache richtig ist, diese Einsicht könnte das Legalitätsverständnis in einer Weise erschüttern wie kaum ein Ereignis seit dem Preußischen Verfassungskonflikt, als sich die monarchische Exekutive das Budgetrecht nahm und damit das Rechtsverständnis noch der Weimarer Republik nachhaltig prägte. Dies gilt umso mehr, wenn vom Parlament   – anders als damals   – kein ernsthafter Versuch unternommen wird, diesen Zustand zu korrigieren.“

Diesen Versuch unternimmt nun das Parlament am 18.11.2020.

Aber ist es ein ernsthafter Versuch?

Nein. Was die Regierungskoalition hier vorstellt, ist eine Gesetzesfarce. Eine eilige Flickschusterei mit weitreichenden Folgen. Es ist ein Copy & Paste der bisherigen Regulierungsphantasien in Gesetzesform und damit ein Schlag ins Gesicht der parlamentarischen Demokratie.

Weiterlesen:
https://miloszmatuschek.substack.com/p/verordnungsdiktatur

Hören:
https://www.youtube.com/watch?v=TZtGRcAuSkQ

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