Beschwerde über irreführende ARD-Berichterstattung-US-Drohnen-Somalia
An: NDR-Rundfunkrat, Rothenbaumchaussee 132, 20149 Hamburg
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die o.g. Sendung* der Tagesschau am 7.3. 2016 um 20 Uhr enthielt auch folgende Studio-Nachricht:
"Das US-Militär hat bei einem Drohnen-Angriff in Somalia nach eigenen Angaben mehr als 150 Kämpfer der islamistischen Al-Shabaab-Miliz getötet.
Wie das Pentagon mitteilte, erfolgte der Angriff bereits am Wochenende und richtete sich gegen ein Ausbildungslager der Terroristen. Die Miliz soll einen Angriff geplant haben, der offenbar eine Gefahr für amerikanische und afrikanische Soldaten dargestellt hätte. Al-Shabaab kämpft in Somalia für die Errichtung eines islamischen Gottesstaates."
Dem von ARD-aktuell-Chefredakteur Gniffke gewohnten Exkulpations-Ritus folgend hätte die Meldung den Satz enthalten müssen: „Die Angaben des Pentagon lassen sich nicht von unabhängiger Seite überprüfen.“ Stattdessen: „soll geplant haben“, „offenbar“ ...
Die Meldung ist allerdings an sich schon eine rechtsnihilistische Obszönität: Drohnenangriffe der USA in fremden Ländern sind ein Bruch des Völkerrechts. Sie verstoßen zudem gegen die Allgemeinen Menschenrechte.
Es handelt sich um außergerichtliche Hinrichtungen, wie sie niederträchtiger von Todesschwadronen jeglicher Nationalität nicht ausgeführt werden könnten.
Das Verbrecherische an dem Drohnen-Bombardement und die Wahrscheinlichkeit, dass dabei eine unbekannte Zahl unbeteiligter Zivilisten umgebracht wurde, hätten gleich am Beginn dieser Meldung stehen müssen.
Sie wären der Kern dieser Nachricht gewesen und nicht die parteiische menschenverachtende Propagandameldung des US-Kriegsministeriums. In der für ARD-aktuell typischen transatlantischen Gefolgschaftstreue wundert diese Nachrichtengestaltung jedoch nicht.
Die zitierte Meldung ist nicht die eines unabhängigen und um objektive, umfassende Information bemühten Senders des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern die bloße Wiedergabe der Verlautbarung einer Regierungsbehörde.
Das ist sowohl ein Verstoß gegen die in den Programmgrundsätzen geforderte "Wahrheitspflicht und Objektivität" als auch – im Hinblick auf die Veröffentlichung auf "Tagesschau.de" – ein Verstoß gegen die "Grundsätze für die Zusammenarbeit im ARD-Gemeinschaftsprogramm „Erstes Deutsches Fernsehen“ und anderen Gemeinschaftsprogrammen und -angeboten (Richtlinien gemäß § 11e RStV) vom 17.9.2013". Dort heisst es unter I. 4 (f) "Die Onlineangebote entsprechen dem öffentlich-rechtlichen Programmstandard und erfordern eine eigenständige journalistische Leistung".
Die unkritische wörtliche Wiedergabe einer Agentur-Meldung aus dem Pentagon hat nichts mit "Eigenständigkeit" zu tun.
Wir fordern den Rundfunkrat auf, die Angelegenheit zu prüfen.
Mit höflichen Grüßen
Volker Bräutigam und Friedhelm Klinkhammer
Datum: 9. März 2016 um 00:59:58 MEZ
An: "NDR RR VWR" <gremienbuero@ndr.de>
Kopie: l.marmor@ndr.de
http://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts-12939.html
https://www.tagesschau.de/ausland/somalia-157.html
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