Auf Tauchgang

Aus: Ausgabe vom 11.02.2023, Seite 12 / Thema
Geheimer Anschlag
Originalversion: https://seymourhersh.substack.com/p/how-america-took-out-the-nord-stream
Teil 2 erscheint in der Ausgabe von Montag.
Mit freundlicher Genehmigung des Autors veröffentlicht junge Welt an dieser Stelle in deutscher Übersetzung den Beitrag des bekannten Investigativjournalisten Seymour Hersh zur Sprengung der Nord-Stream-Pipelines, der zuerst am 8. Februar auf der US-amerikanischen Onlineplattform Substack erschienen ist. (jW)
Das Tauch- und Bergungszentrum der US-Marine befindet sich an einem Ort, der so obskur ist wie sein Name – an einem ehemaligen Feldweg im ländlichen Panama City, einer heute boomenden Ferienstadt im nordwestlichen Zipfel Floridas. Der Komplex des Zentrums ist so unscheinbar wie sein Standort – ein trister Betonbau aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, der an eine Berufsschule im Westen Chicagos erinnert. Auf der anderen Seite der heute vierspurigen Straße befinden sich ein Waschsalon und eine Tanzschule.
Nicht ob, sondern wie
Das Zentrum bildet seit Jahrzehnten hochqualifizierte Tiefseetaucher aus, die wenn sie amerikanischen Militäreinheiten auf der ganzen Welt zugeteilt sind, technische Tauchgänge durchführen können, sei es um Gutes zu tun, etwa mit C4-Sprengstoff Häfen und Strände von Trümmern zu säubern, sei es, um Böses zu tun, etwa ausländische Ölplattformen in die Luft zu sprengen, Einlassventile für Unterwasserkraftwerke zu verschmutzen und Schleusen an wichtigen Schifffahrtskanälen zu zerstören. Dieses Zentrum in Panama City, das über das zweitgrößte Hallenbad Amerikas verfügt, war der perfekte Ort, um die besten und verschwiegensten Absolventen der Tauchschule zu rekrutieren, die im vergangenen Sommer erfolgreich einen Job erledigten: 80 Meter unter der Oberfläche der Ostsee.
Im vergangenen Juni brachten die Marinetaucher im Rahmen der NATO-Sommerübung namens Baltops 22 die per Fernzündung gesteuerten Sprengsätze an, die drei Monate später drei der vier Nord-Stream-Pipelines zerstörten. Das sagt eine Quelle...
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Weiterlesen Teil 2 und Schluss
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Pro Memoria: Grundgesetz Art. 5
Art. 5
(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) 1Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. 2Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
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