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Keine taugliche Vorbereitung auf die Berufslehre mit dem Lehrplan 21

16. Dezember 2013

Keine taugliche Vorbereitung auf die Berufslehre mit dem Lehrplan 21

Durch Training von „Kompetenzen“ wird man nicht kompetent

von Dr. iur. Marianne Wüthrich, Berufsschullehrerin

Die Ausbildungsverantwortlichen der Schweizer Unternehmen sind seit Jahren in grosser Sorge um den Zustand einer wachsenden Zahl von Schulabgängern. Oft finden sie kaum Lehrlinge, die nach neun oder zehn Schuljahren den notwendigen schulischen und menschlichen Grundstock für die Bewältigung ihrer Lebensaufgaben mitbringen.

Massstab der Lehrbetriebe an den Lehrplan der Volksschule sind die realen Erfordernisse des Lebens: Die Jugendlichen müssen lesen, schreiben und rechnen können. Sie müssen fähig sein, genau und sorgfältig zu arbeiten, sich auf eine Aufgabe zu konzentrieren, Anweisungen zu befolgen, einen Auftrag zuverlässig und termingerecht zu erledigen.

Kurz, es wird Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft vorausgesetzt. Dazu gehört es auch, einmal die Zähne zusammenzubeissen und ein Missgeschick in Ordnung zu bringen, die Verantwortung für das eigene Tun zu übernehmen und im menschlichen und sozialen Verbund mit den anderen Lehrlingen, den Mitarbeitern und den Vorgesetzten zusammenzuwirken.

Verständlicherweise erhoffen sich die Lehrbetriebe, mit einem neuen Lehrplan werde die Schule unserer Jugend besser behilflich sein, ihren Rucksack für die Bewältigung der Zukunft dergestalt zu füllen. Wer sich in den Lehrplan 21 einliest, stellt jedoch rasch fest, dass dies nicht der Fall ist.

Im Gegenteil: Die sogenannten „Kompetenzen“, die die Kinder in der Schule bei möglichst eigenständigem Tun erwerben sollen, während sich die Lehrer als „Begleiter“ und „Berater“ im Hintergrund halten, sind kümmerlich. Es ist längst erwiesen, dass der Klassenunterricht, in dem alle Kinder sich unter Anleitung des Lehrers den Lernstoff in adäquaten Schritten und mit einem verständlichen Aufbau aneignen, am besten geeignet ist, möglichst viele Kinder mit den notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten ins Leben zu schicken.

Der vom Lehrer geführte Klassenunterricht gewährleistet gleichzeitig eine hohe Chancengleichheit, weil sich hier alle Schüler gleichermassen denselben Stoff erarbeiten, während der individualisierte Unterricht vor allem denen etwas bringt, die von ihrem Elternhaus günstige Voraussetzungen mitbringen.

Im Fach Mathematik sind die Lehrbetriebe und Berufsschulen bereits heute gezwungen, Stützkurse anzubieten, damit die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse überhaupt möglich sind. Im allgemeinbildenden Unterricht ist die Situation ähnlich: Die Grundlagen vor allem im Lesen und Schreiben, die ein junger Mensch in Beruf und Alltag benötigt, sind bei vielen Schulabgängern nur noch mangelhaft gelegt.

Ungenügender Deutsch-Lehrplan für die Oberstufe

Als langjährige Berufsschullehrerin für Allgemeinbildung habe ich den Deutsch-Lehrplan für den 3. Zyklus (Oberstufe) unter die Lupe genommen. (http://konsultation.lehrplan.ch/downloads/container/31_1_1_3_0_1.pdf, zitiert Deutsch-LP).Dabei beziehe ich vor allem diejenigen Aspekte ein, die als Voraussetzung für eine Berufslehre und für die Berufsschule, aber auch für den künftigen Staatsbürger unabdingbar sind.

Mechanisches Lesen ohne Verstehen der Inhalte

Eine der wichtigsten Grundlagen für ein gutes Vorankommen in Lehrbetrieb und Berufsschule ist das Verstehen von Sachtexten. Die Lehrlinge müssen Fachbücher und Anleitungen lesen, inhaltlich genau erarbeiten und schliesslich aufschreiben können, worum es geht.

Im allgemeinbildenden Unterricht ist das inhaltliche Erfassen und Wiedergeben von Texten das A und O. Erst dann kann „analysiert“, diskutiert und „reflektiert“ werden.

Ohne ein gutes sprachliches Fundament ist eine dem Menschen entsprechende Bildung nicht möglich.

Der LP21 legt diese Grundlagen nicht. Beispiele:

Die Schüler

  • verfügen über ein Lesetempo, das dem Textverstehen dient.
  • können einen geübten Text flüssig, mit angemessener Intonation und verständlich vorlesen.

(Deutsch-LP, S.5)

Ob die Schüler auch verstehen, was sie lesen, ist offenbar unwichtig. Tatsache ist, dass das Verstehen eines Textes nur über den Lehrer gesichert ist: Er erarbeitet mit seiner Klasse den Inhalt des Gelesenen, leitet sie an, Begriffe nachzuschlagen und vergewissert sich, dass sie den Inhalt verstanden haben. Alleingelassen, versteht ein grosser Teil der Schüler die Texte nur teilweise, über Nichtverstandenes lesen sie hinweg, wenn ihnen niemand behilflich ist.

Und: Dass ein Schüler nach neun Schuljahren nur einen geübten Text flüssig lesen können soll, spricht nicht für den Lehrplan…

Umgang mit Sachtexten: Viel Aktionismus statt genaues inhaltliches Erfassen

In einer sogenannt „kompetenzorientierten“ Schule wird viel Geschäftigkeit produziert, ohne irgendeine Gewähr, dass die Jugendlichen nach diesem ganzen Aktionismus etwas gelernt und verstanden haben, dass sie ihren geistigen und menschlichen Horizont erweitert haben. Viele Schulstunden werden damit verbracht, im Internet oder in der Schul-Mediothek nach Informationen zu suchen oder „kreative“ Mindmaps und Powerpoint-Präsentationen zu gestalten   – ohne Gewähr, dass die Schüler mit ihren schön dargestellten Ergebnissen inhaltlich etwas anfangen können.

Unter dem Titel „Verstehen von Sachtexten“ wird eine ganze Reihe inhalt- und sinnentleerter „Kompetenzen“ aufgelistet, so z.B.

Die Schüler:

  • können das Angebot einer Bibliothek nutzen (…)
  • können wesentliche Informationen aus Sachtexten zu Themen, die sie interessieren, entnehmen
  • können einen übersichtlich strukturierten Text als Ganzes verstehen (…)
  • können ihr Vorwissen nutzen, um Fragen zum Text zu entwickeln
  • können mit Unterstützung die Bedeutung von unbekannten Wörtern aus dem Kontext oder mit geeigneten Hilfsmitteln (z.B. Wörterbuch, Sachbuch, Internet) erschliessen (…)

(Deutsch-LP, S.6)

Auch hier ist das Niveau, das in der Volksschule erreicht werden soll, bedenklich: Die Schüler sollen „mit Unterstützung“ ein Wort nachschlagen können oder einen „übersichtlich strukturierten Text als Ganzes verstehen“. Es fällt im übrigen auf, dass die Schüler den Ton angeben: Sie lesen Texte zu Themen, „die sie interessieren“   – im Leben muss man sich aber manchmal auch mit etwas befassen, was vorgegeben ist. Sie „entwickeln Fragen zum Text“   – die meisten werden nur Fragen entwickeln, zu denen sie die Antworten schon vorher wussten. Dass der Lehrer den Schülern Fragen zum Text stellt, um zu überprüfen, was sie verstanden haben, ist offenbar nicht erwünscht.

In Lehrbetrieb und Berufsschule wirkt sich die Unfähigkeit vieler Lehrlinge, einen Sachtext oder eine Anleitung inhaltlich zu erfassen und sich bei Unklarheiten an die Erwachsenen zu wenden, fatal aus. Und wie die nächsten Generationen ohne ein sprachliches und staatskundliches Fundament ihren Platz als verantwortungsvolle Bürger einnehmen wollen und können, ist eine drängende Frage, die jeden einzelnen von uns angeht.

Üben und Vertiefen haben im LP 21 keinen Platz

Begriffe wie „Aneignung von Wissen“, Üben“, „Wiederholen“ und „Vertiefen“   – mit einem Wort: „Lernen“   – kommen im LP21 nicht vor. Das steht in eklatantem Widerspruch zu jeder wissenschaftlich fundierten Lerntheorie. Schüler, die ihre Volksschulzeit weitgehend mit „selbstgesteuerten“ Aktionen verbringen, machen grösstenteils das, was sie schon können.

Echte Kompetenz, die eigenen Lebensaufgaben bewältigen zu können, kann sich nur in einem lehrergeführten Unterricht bilden und entwickeln. Dieser beinhaltet selbstverständlich auch einen angemessenen Anteil an selbständigem Üben.

Mit Googeln, Pröbeln und Selbstkorrekturen mit Hilfe von Computerprogrammen bleiben die Erkenntnisse oberflächlich. Zur Erarbeitung neuen Lernstoffs und zu dessen Vertiefung sind die Kinder auf die Anleitung durch den Lehrer und auf dessen Bemühung, sie „bei der Stange zu halten“, angewiesen. Denn Üben und Wiederholen setzt eine Lerndisziplin voraus, die nur ein kleinerer Teil der Kinder aus ihrem Elternhaus mitbringen. Aufgabe des Lehrers ist es gerade, den Durchhaltewillen und das konzentrierte Lernen seiner Schüler zu fördern.

Stattdessen würde mit dem LP21 munter recherchiert und präsentiert. Beispiele:

"Die Schüler und Schülerinnen können mit Unterstützung Sachthemen in Büchern und im Internet recherchieren, auswählen, strukturieren und ihr Wissen präsentieren (z.B. Sachvortrag, Beschreibung, Bericht, Podcast)."

(Deutsch-LP, S.10)

Versteht der Vortragende, was er in seinen Präsentationen darbietet? Verstehen es seine Mitschüler? Egal   – Hauptsache, die Show kommt an.

Ein Beispiel aus der Berufsschule: Die Schüler präsentieren in Gruppen die politischen Parteien und deren Stellungnahme zu zehn mit der Lehrerin ausgehandelten Themen. Das Ergebnis: wunderschöne Power-Point-Präsentationen, die Inhalte sind aus dem Internet heruntergeladen und werden von der Arbeitsgruppe und von den Mitschülern nur bruchstückhaft verstanden. Zeitaufwand für Einführung, Gruppenarbeit und Präsentationen: 20 Lektionen. Erworbenes Wissen gering.

Zum Vergleich: Die Lehrerin erarbeitet im Klassenunterricht mit dem Staatskundebuch die politischen Parteien, klärt die Fragen der Schüler, bietet Übungs- und Repetitionsmaterial zum Vergleich der politischen Postitionen der Parteien, diskutiert zur Vertiefung einzelne Themen mit der Klasse und überprüft, was verstanden worden ist. Diese Methode ist bei weitem effektiver als das „selbstgesteuerte Lernen“, denn: Die Schüler verstehen in viel weniger Zeit viel mehr.

Die eigene Meinung zum besten geben statt lernen

Besonders gefördert wird im LP 21, dass die Kinder ihre „eigene Meinung“ sagen. Das „Vertreten der eigenen Meinung“ ist oft das Einzige, was viele Kinder wirklich geübt haben in ihrem jungen Leben. Von klein auf haben sie trainiert, die Eltern und andere Erwachsene mit ihren „Strategien“ (Beharren, Rechthabenwollen, Wutausbrüche, „Zwängele“ usw.) zum Nachgeben zu bringen. Mit dem Bestärken solch verhängnisvoller Tendenzen tut der LP21 unserer Jugend nichts Gutes.

Die Schülerinnen und Schüler

  • können (…) ihre eigene Meinung zum Ausdruck bringen und von sich aus mit einem Argument stützen.
  • können mithilfe von Rückfragen beschreiben, welche Vorgehensweisen oder Sprechstrategien sie angewendet haben, um ihre Meinung zu vertreten.
  • können mithilfe von Kriterien eine eigene Präsentation und den Aussagegehalt des Präsentierten beurteilen.

(Deutsch-LP, S.11/12)

Der Realität des Berufslebens wird eine solche Selbstüberhöhung der Jugendlichen in keiner Weise gerecht.

Hans, 1. Lehrjahr, sagt dem Lehrmeister „seine Meinung“: Er habe keine Lust, einen ganzen Tag lang dieselbe Arbeit zu machen. Er „stützt seine Meinung mit einem Argument“: Er sei schliesslich in der Lehre, um etwas Interessantes zu lernen. Üben und Festigung des Gelernten gehören nicht zu den Strategien, die er mit dem LP21 mitbekommen hat. Dafür hat er gelernt, seine Meinung zu sagen.

Die Selbstbeurteilung ihrer eigenen Präsentationen und schriftlichen Arbeiten sieht so aus, dass die Schüler irgendwo Kreuzchen setzen müssen   – je ungeübter sie sind, desto unrealistischer schätzen sie ihre eigenen Resultate und Fähigkeiten ein. Den Aussagegehalt einer eigenen Arbeit wirklich zu beurteilen, ist auch für geübte Erwachsene sehr anspruchsvoll.

Beherrschung der deutschen Sprache bleibt auf der Strecke

Ein systematisch aufgebauter Unterricht in deutscher Grammatik und Rechtschreibung hat im LP21 keinen Platz. Wofür gibt es Korrekturprogramme? Leider nützen diese nur dem etwas, der die sprachlichen Grundlagen beherrscht.

Dringend notwendig wäre hingegen wieder ein solider Deutschunterricht ab der 1. Primarklasse, in dem Grammatik, Rechtschreibung, Wortschatz und das Verstehen und Formulieren von Texten von Grund auf im Klassenunterricht vermittelt werden.

Was die Schüler dagegen mit dem LP21 in neun Schuljahren können sollen, ist jämmerlich. Damit werden sie nicht in der Lage sein, „vielfältige Texte zu verfassen“ und Texte „verständlich und sinnvoll“ zu formulieren.

(Deutsch-LP, S.14 und 16).

Beispiel zum Wortschatz:

"Die Schülerinnen und Schüler können spezifische Möglichkeiten von Textverarbeitungsprogrammen für das Formulieren nutzen (z.B. Synonymsuche, Thesaurusfunktion)."

(Deutsch-LP, S.16)

Die „Kompetenz“ besteht darin, im Thesaurus-Programm z.B. ein anderes Wort für „gehen“ zu suchen und in den eigenen Text einzusetzen. Ob der Mausklick genügt, damit der neue Begriff in den Hirnzellen haften bleibt? Ob das angeklickte Wort wohl in den Textzusammenhang passt?

Beispiele zu Rechtschreibung und Grammatik:

Die Lernziele des 3. Zyklus zu Rechtschreibung und Grammatik tönen „hochakademisch“   – wohl mit der Absicht, dass nicht jeder Lehrer oder jede Mutter verstehen soll, wie mager die Inhalte sind?

Die Schülerinnen und Schüler

  • können in kooperativen Situationen Texte sprachformal überarbeiten. Sie beachten dabei die folgenden Regeln: Wortstammregel, Doppelkonsonantenregel, Grossschreibung von konkreten und abstrakten Nomen sowie abgeleitete Nomen mit Nachmorphemen, Komma zwischen leicht erkennbaren Verbgruppen.
  • können Wortschreibungen kritisch hinterfragen und mit dem Schul-Wörterbuch oder mit Nachfragen klären.
  • können selbstständig in Bezug auf einzelne Punkte auf Papier oder am Computer ihre Texte sprachformal überarbeiten. Sie können sprachformale Unkorrektheiten feststellen und verbessern, wenn es sich um Verstösse gegen die bekannten und gelernten Regeln handelt.

(Deutsch-LP, S.18/19)

Kleine Übersetzungshilfe: Nach neun Schuljahren wird lediglich erwartet, dass die Jugendlichen ein paar Rechtschreiberegeln kennen, zum Beispiel dass man nicht nur Tisch (konkretes Nomen) gross schreibt, sondern auch Gefühl (abstraktes Nomen) und Besprechung (vom Verb besprechen abgeleitetes Nomen mit der Endsilbe -ung). Oder dass man Lappen mit zwei p und Körper mit einem p schreibt. Allerdings müssen sie diese wenigen Regeln nicht verinnerlicht haben   – es genügt, wenn sie die Fehler mit einem Mitschüler zusammen herausfinden (= in „kooperativen Situationen (...) sprachformal überarbeiten“), wenn sie ein Wort im Duden nachschauen oder die Texte mit Computer-Korrekturprogrammen verbessern können. Dabei müssen die Schüler lediglich „Verstösse gegen die bekannten und gelernten Regeln“ erkennen und verbessern können   – die übrigen Fehler bleiben in den Texten stehen.

Wie sollen die im Stich gelassenen Jugendlichen mit ihren kärglichen sprachlichen Kenntnissen ihre eigenen Texte selbständig überarbeiten können? Aus meiner Erfahrung als Berufsschullehrerin weiss ich: Nur wenige sind dazu in der Lage. Und welches die „bekannten und gelernten Regeln“ sind, die sie kennen sollten, bleibt offenbar dem einzelnen Lehrer überlassen.

Fazit

Der Lehrplan 21 erfüllt die berechtigten Forderungen der Lehrbetriebe nach einer genügenden Grundbildung in deutscher Sprache   – und in den anderen Fächern   – in keiner Weise.

Die Verwendung des Begriffs „Kompetenzen“ führt in die Irre. Schon heute ist festzustellen, dass die Jugendlichen mit übermässigem „selbstgesteuerten“ Aktionismus nicht kompetent werden, das heisst nicht fähig, ihre Aufgaben in Beruf, Familie, Staat und Gesellschaft verantwortlich auszufüllen. Warum ist das so?

Ganz einfach: In vielen Kantonen wird in der Volksschule bereits mit Lehrmitteln auf der Basis des LP21 operiert, und an den Pädagogischen Hochschulen werden die Junglehrer darauf getrimmt. Dies geschieht ohne Diskussion mit der Bevölkerung und ohne Volksabstimmungen in den Kantonen darüber, ob die Bürger einen für die Zukunft der Jugend und unserer Gesellschaft derart verhängnisvollen Lehrplan wollen oder nicht.

Den Schweizer Unternehmungen, den Berufsverbänden und den Gewerkschaften, welche die Erhaltung unserer guten dualen Berufsbildung sichern wollen, ist dringend zu empfehlen, einen Marschhalt einzufordern und von den Bildungsverantwortlichen in ihren Kantonen eine Schule zu verlangen, wo die Kinder etwas lernen.

Langjährige Erfahrung mit „kompetenzorientiertem Unterricht“: Der Allgemeinbildende Unterricht an den Berufsschulen

Während die Bildungsreformer in den berufskundlichen Fächern nicht so leicht experimentieren können, weil die Lehrbetriebe und Berufsverbände über die Lehrpläne wachen, wurde der Bereich Allgemeinbildung in den Neunzigerjahren von Grund auf umgepflügt. Nur wenig Gutes und Bewährtes wurde stehengelassen. In Kurzfassung:

Die allgemeinbildenden Fächer (Deutsch   – mit Lebenskunde und musischen Bereichen   – Geschäftskunde, Staats- und Wirtschaftskunde) wurden abgeschafft.

Stattdessen befahl das damals zuständige Bundesamt BIGA von oben einen Rahmenlehrplan mit schwammigen oder tendenziösen Inhalten, dafür mit allen möglichen zu erlangenden „Kompetenzen“ (Handlungs-, Selbst-, Sozialkompetenz)

  • Jede Berufsschule musste nun ihren eigenen Schullehrplan produzieren.
    Die Vergleichbarkeit der Lerninhalte ging dadurch verloren.
  • Es wird nur ein kleiner Teil des früheren Lernstoffes behandelt.
    z.B. wurde die Buchhaltung in den meisten Schulen gestrichen, Sprache wird nur im Verbund mit anderen Lernbereichen eingesetzt, usw. Dafür werden die sogenannten Kompetenzen „gepflegt“.
  • Die Schüler verbringen viel Lernzeit so, wie der Lehrplan 21 es für die Volksschule plant: Statt im Klassenunterricht zügig voranzukommen, wird in Gruppen, am Computer und mit „kreativen“ Präsentationen viel Zeit verbraucht, oft ohne brauchbare Resultate, so dass der Lehrer den Stoff schliesslich doch in der Klasse erklären muss. Statt rasch im Duden ein paar Wörter nachzuschlagen, wird am Computer dafür eine ganze Lektion eingesetzt, usw.
  • Das hohe Niveau der LAP Allgemeinbildung wurde unglaublich heruntergefahren.
    • Vor der Reform: Die Deutschschweizer Kantone organisierten die LAP gemeinsam. Eine Prüfungskommission erstellte einheitliche und anspruchsvolle Prüfungen (Umfangreiche Sachkenntnisse in allen Fächern / Grundlagen der Buchhaltung / Aufsatz, Sprachübungen, Geschäftsbrief). An jeder Deutschschweizer Berufsschule fand die LAP Allgemeinbildung am selben Tag statt. Die ABU-Lehrkräfte bekamen die Prüfung vorher nicht zu sehen.
    • Nach der Reform: „Wer lehrt, prüft“. Jedes ABU-Team macht seine eigene LAP (heute Qualifikationsverfahren QV), das Niveau ist dementsprechend deutlich tiefer. Jeder Lehrer kennt im voraus die Aufgaben und kann offen oder versteckt mit seinen Klassen die Prüfung vorbereiten.
  • Teil der LAP ist die sogenannte Vertiefungsarbeit, welche die Schüler wochenlang mehr oder weniger allein verfassen. Für die VA samt den vorbereitenden Übungsphasen, Präsentationen und Reflexionen wird mindestens ein Jahr der Unterrichtszeit (3 Wochenlektionen) verbraucht. Diese Zeit fehlt für alles andere.

Die Umpolung des allgemeinbildenden Unterrichts an den Berufsschulen ist ein warnendes Beispiel für das, was unseren Volksschulen mit dem Lehrplan 21 blühen würde.

Beiträge zu Alfred Adler und Friedrich Liebling