Offener Brief: Forderung an Sie als Vertreter der Bevölkerung im Deutschen Bundestag zur Einhaltung des Grundgesetzes

Der Ausgang der 77. Weltgesundheitsversammlung (WHA) in Genf war überraschend. Im Vorfeld zur WHA, welche vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 dauerte, verkündete die WHO, dass sie sowohl beim Pandemievertrag als auch bei den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) keine Einigung erzielt habe. Deshalb könne sie keinen Text zur Abstimmung unterbreiten. Am letzten Verhandlungstag wurde dann doch noch der erst kurz zuvor finalisierte IGV-Text der WHA zur Abstimmung vorgelegt – und wurde prompt in einem „Kurzverfahren“ angenommen.
Sehr geehrter Damen und Herren, Mitglieder des deutschen Bundestages, sehr geehrte Präsidentin Frau Klöckner, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, Merz, sehr geehrter Bundespräsident Steinmeier,
jeder Bürger hat das Recht und die Pflicht, den Bundestag und die Bundesregierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte und das Grundgesetz missachten. Aus diesem Grund wende ich mich an Sie, und ich erwarte, dass Sie Ihre Pflicht erfüllen und sich für die Einhaltung des Grundgesetzes unverzüglich einsetzen.
Die Aushebelung des Grundgesetzes steht durch die von der WHO (World Health Organisation) am 1.6.2024 geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) bevor, die am 19.9.2025 automatisch völkerrechtlich in Kraft treten, wenn die Bundesregierung diesen nicht bis zum 19.7.2025 widersprochen hat und die Änderungen ablehnt. Es ist notwendig, dass sich der deutsche Bundestag mit den Grundgesetzwidrigkeiten der Änderungen der IGV vom 1.6.2024 befasst, damit die Regierung die Ablehnung bis zum 19.7.2025 (Fristablauf) erklären kann.
Mehrere Länder in der Europäischen Union haben schon die Änderung der IGV abgelehnt: Italien, Niederlande, Slovakei, Tschechien, Polen,
Besonders perfide ist der Mechanismus, mit dem die WHO-Änderungen weltweit eingeführt werden:
Wer sich nicht aktiv widersetzt, gilt als damit einverstanden. Dieses Prinzip ist ein klassisches Beispiel für «Nudging».
Durch die Verabschiedung der geänderten IGV hat die WHO sogar ihre eigenen Regeln verletzt. Die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) 2005 wurden in der 77. Sitzungsphase der Weltgesundheitsversammlung am 1. Juni 2024 unter Verstoß gegen die völkerrechtlich zwingende Viermonatsfrist des Art. 55.2 IHR und die Verfahrensregeln Nr. 15 der WHO, wonach die WHO den endgültigen Text der geänderten IHR sechs Wochen vor der Sitzung der Weltgesundheitsversammlung (WHA) hätte publizieren müssen, völkerrechtswidrig verabschiedet. Dieser psychologisch gelenkte Prozess untergräbt jede echte demokratische Entscheidungsfreiheit.
Die meisten Veränderungen sind absolut nicht vereinbar mit dem Grundgesetz und verstoßen nicht nur gegen Art. 1, 2, 5, 18, 19, 20 GG sondern auch gegen Art. 7 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) in Verbindung mit Artikel 4 Abs. 2 ICCPR. Selbst in Situationen eines öffentlichen Notstands, wie sie in Artikel 4 dieses Paktes genannt werden, ist keine Abweichung von den Bestimmungen des Artikels 7 zulässig und diese Bestimmungen müssen immer in Kraft bleiben. Das bedeutet: NIEMAND darf auch in einer Notlage ohne seine aufgeklärte freiwillige Zustimmung medizinischen Versuchen unterworfen oder mit Drohungen gezwungen werden. (s. Beschluss von Human Rights Committee 10. März 1992)
1. Es ist grundgesetzwidrig, dem demokratisch nicht legitimierten Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Befugnis zu erteilen, einseitig einen Pandemie-Notfall (Pandemic Emergency) zusätzlich zu einem öffentlichen Gesundheitsnotfall von internationalem Interesse (Public Health Emergency of International Concern) auszurufen, ohne seine Macht zu kontrollieren. Für die Feststellung einer pandemischen Notlage genügt bereits eine potentielle (!) Gefahr. (s. Art. 5, 6, 7, 8 und insbesondere Art. 12 IGV)
2. Ungetestete aber trotzdem verpflichtende Impfungen sowie Zell- und Gentherapien. Das ist grundgesetzwidrig. Die neue Definition von «relevanten Gesundheitsprodukten» (relevant health products), die alleine zugelassen sind, um einen Gesundheitsnotstand zu bekämpfen und zu beenden, enthält erstmals Zell- und Gentherapien und andere Gesundheitstechnologien (worunter z.B. Gen-Editierung und die CRISPR-Technologie/Genschere fallen). (s. Art. 1, 13, 16, 17 IGV)
3. Nationale IGV-Behörde. Es ist grundgesetzwidrig für Deutschland als Mitgliedsstaat zu verlangen, dass er personelle und finanzielle Ressourcen bereitstellen und nationale Gesetze anpassen muss, um eine nationale IGV-Behörde für internationale Gesundheitsvorschriften aufzubauen und dauerhaft als Kontaktstelle für die WHO zu betreiben. (s. Art. 4 IGV)
4. Einschränkung der Meinungsfreiheit/Zensur. Die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, die Rede- und Meinungsfreiheit unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Fehlinformationen und Desinformation einzuschränken, ist UNZULÄSSIG und verstößt gegen das Grundgesetz. (s. versteckt in Anhang 1 IGV)
5. Ständige Überwachung. Die fortlaufende und ständig zunehmende Verletzung unserer Privatsphäre sowie die Rund-um-die-Uhr-Überwachung von allem und jedem sind grundgesetzwidrig. (s. Art. 4, 5 und Anhang 2 IGV)
6. Weitergabe personenbezogener Daten. Die öffentliche Bekanntgabe privater Daten ist grundgesetzwidrig. (s. Art. 45 IGV)
7. Für Reisen erforderliche zusätzliche Dokumente. Es ist INAKZEPTABEL und verstößt gegen das Grundgesetz, zusätzliche Gesundheitsdokumente wie Test- oder Impfbescheinigungen zu verlangen, um die Reisefreiheit unserer Bürger zu gewährleisten. (s. Art. 36, 39 und Anhänge 3, 5 und insbesondere 6 IGV)
8. Androhung von Isolation und Quarantäne. Die zusätzliche Androhung von Isolation und Quarantäne für (gesunde) Reisende, möglicherweise auf Basis eines unzuverlässigen (PCR)Tests, ist INAKZEPTABEL. Auch dies verstößt gegen das Grundgesetz. (s. Art. 27, 31, 32, 40 und Anhänge 1 und 7 IGV)
9. Nichtstaatliche Akteure zur Einhaltung von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zwingen. Es ist grundgesetzwidrig, «nichtstaatliche Akteure», z.B. private Transportunternehmen, zu zwingen, sich dem Diktat der WHO zu unterwerfen, um uns vom Reisen abzuhalten bzw. uns zur Annahme der relevanten Gesundheitsprodukte und Testverfahren zu nötigen. (s. Art. 24, 25, 26, 27, 40, 49 und Anhang 4 und 5 IGV)
Fazit
Die Änderungen der IGV treten automatisch am 19. September 2025 völkerrechtlich in Kraft, wenn der Bundestag nicht bis spätestens 19. Juli 2025 Widerspruch einlegt und die Änderungen ablehnt (sog. Opting-out)! Alle Gesundheitsmaßnahmen gestützt auf die geänderten IGV müssen dann von Deutschland unverzüglich umgesetzt werden (Artikel 42), falls der Bundestag ein Zustimmungsgesetzt verabschiedet. Das Grundgesetz wird mehrfach zu Gunsten der WHO ausgehebelt.
Deshalb fordere ich Sie auf, unverzüglich zu handeln und die neuen Verordnungen der WHO abzulehnen, eine parlamentarische Eil-Initiative anzustoßen, damit der Bundestag noch rechtzeitig über die kritischen Punkte der IGV debattiert. Ich bitte Sie mindestens die angegebenen Artikel in den neuen IGV selbst zu lesen und auf dieser Grundlage um Ihre baldige Stellungnahme.
Da die Umsetzung mehrerer Bestimmungen der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) zum gravierenden Verstoß gegen die Grundrechte aus dem Grundgesetz und den Menschenrechten führen könnten, bitte ich Sie, sich gegen den Erlass eines Zustimmungsgesetzes zur Ratifizierung der geänderten IGV 2005 einzusetzen.
Zudem müsste die deutsche Mitgliedschaft bei der WHO beendet werden, da diese wegen ihrer Verfilzung mit der Pharmandustrie nicht reformierbar ist.
In großer Sorge, mit freundlichem Gruß,
Markus Stockhausen, Erftstadt
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