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«Ein Mann gegen Drohnen» – Klage von Wolfgang Jung vor dem BVerwG Leipzig

Verhandlung in 3. Instanz am Dienstag 5. April 2016
Von Fee Strieffler, Ramsteiner Appell
Liebe Friedensfreundinnen und Friedenfreunde, Sehr geehrte Damen und Herren, einige von Ihnen verfolgen schon seit Jahren die Klage, die Wolfgang Jung wegen der Nutzung der Air Base Ramstein im Drohnenkrieg gegen die Bundesrepublik Deutschland führt. Andere haben davon gehört, wissen aber nicht, wer Wolfgang ist und was sein Anliegen ist. Ich erlaube mir deshalb, Ihnen nochmal eine Info-Sammlung zukommen zulassen. Vielen Dank für Ihr Interesse. Die Infos können weitergegeben werden. mit friedlichen Grüßen Fee Strieffler

Am Dienstag, den 5. April 2016 wird in Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht die Klage von Wolfgang Jung gegen die Bundesrepublik Deutschland in 3. Instanz verhandelt. Wolfgang Jung, der Herausgeber der Luftpost, seit 6 Jahrzehnten unbeirrt in der Linken-, Gewerkschafts- und Friedensbewegung aktiv, kämpft seit Jahrzehnten dafür, dass von dieser Region Kaiserslautern/Ramstein kein Krieg mehr in die Welt getragen wird und aus der Region Frieden ausgeht.

Er hat mit viel Elan und hohem Einsatz, den Erfolg der Friedensbewegung in den 80er Jahren in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus befördert. Er hat das damalige KoFAZ in Kaiserslautern mit zur Instanz in der Region werden lassen, hat ein landesweites Bündnis mit breitgefächerten Friedensgruppen, Gewerkschaftsgliederungen, konfessionellen Gruppen usw. mit aufgebaut, den Ostermarschkreis, die Giftgas-Kampagne von Julius Lehlbach und viele andere unterstützt und mit zuverlässigen Informationen versorgt.

Er hat mit seinen Recherchen und seinem Wissen, von dem über die Jahre schon viele partizipiert haben und es noch tun, zur Verbreitung und der Aufdeckung vieler Misstände, Verfassungsbrüche, Völkerrechtsverstöße, in der Hauptsache von den US-Truppen über die Air Base Ramstein und ihre Ableger begangen, beigetragen.

Das Ukraine-Bild der ARD-Falschmünzer

Dr. Gniffkes Macht um acht
Von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam
Der Staat Ukraine steht am Rande des Zusammenbruchs. Sein bis ins Mark korrupte Regime des Oligarchen Poroschenko hält sich nur mithilfe der USA, der EU und besonders Deutschlands sowie per Kollaboration mit faschistoidem Gesindel mühsam im Amt. Wie lange noch? Der ukrainische Außenmister ließ wissen, monatlich verließen 100000 Ukrainer das Land. (1,2) Und pflichtwidrig schweigt ARD-aktuell (Tagesschau, Tagesthemen & Co.) eisern darüber.

Laut Oleksandr Vilkul, dem Vizevorsitzenden des Oppositionsblocks, haben bisher 8 Millionen Ukrainer ihre Heimat auf der Flucht vor Armut und Arbeitslosigkeit verlassen.

Klage des LUFTPOST-Herausgebers gegen die völkerrechts- und verfassungswidrige Nutzung der US Air Base Ramstein

Am Dienstag, dem 4. November 2014, 13 Uhr, wird die Klage, in zweiter Instanz vor dem OVG Münster, Aegidiikirchplatz 5, Sitzungssaal II, verhandelt.

Der Verfahrensverlauf wurde in der LUFTPOST dokumentiert und ist in folgenden Ausgaben nachzulesen:

http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_12/LP07012_260312.pdf
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_12/LP09112_060512.pdf
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_12/LP19212_071112.pdf
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_13/LP03413_110313.pdf
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_13/LP03613_150313.pdf
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_13/LP04413_270313.pdf
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_13/LP04713_030413.pdf

Die Klage wurde am 14.03.13 vom VG Köln abgewiesen

Dr. Peter Becker und Otto Jäckel, die Anwälte des Klägers haben am 17.07.14 ein zweites Schreiben an das OVG Münster gerichtet, das wir nachfolgend inhaltlich unverändert veröffentlichen: (...)

Im parallelen Verfahren Dr. Koller ./. Bundesrepublik Deutschland hat die zuständige Kammer des Bundesverfassungsgericht (2 BvR 1371/13  – in der Besetzung mit Präsident Voßkuhle, Prof. Dr. Huber und Dr. Gerhardt) die weitere Bearbeitung der Verfassungsbeschwerde bis zu einer Mitteilung über den rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens Jung/Bundesrepublik Deutschland zurückgestellt.

Zur Berufungserwiderung des Bundesministeriums der Verteidigung vom 2. Dezember 2013 wird bemerkt: I. Zu den Anträgen Wir bitten das Gericht um einen Vorabhinweis zur Antragstellung, um eventuelle prozessuale Probleme aus der Antragstellung bereits im Vorfeld auszuräumen. II. Klagebefugnis § 42 Abs. 2 VwGO ist im Lichte des Art. 25 Satz 2 GG auszulegen. Die Klagebefugnis des Klägers ergibt sich vor allem aus seinem Widerstand gegen von ihm angenommene Verletzungen des Gewaltverbots als allgemeiner Regel des Völkerrechts. Dazu haben wir in der Berufungsbegründung (S. 15 ff.) vorgetragen. Wichtig ist insbesondere die spezifische Betroffenheit des Klägers aus Art. 25 Satz 2 GG i. V. m. seinem Engagement gegen die völkerrechtswidrige Nutzung der Air Base Ramstein. Das wird hier nicht wiederholt.

Lehrer gehen juristisch gegen filmende Schüler vor

Tages-Anzeiger
2016-04-30
Mehrere Lehrer in der Waadt haben gegen Schüler Anzeigen wegen heimlich aufgenommener und im Internet verbreiteter Videos eingereicht. Die Schulen im Kanton werden als Warnung einen Brief an alle Eltern verschicken. Zu einem gravierenden Fall kam es unlängst in der Gemeinde Ecublens in der Nähe von Lausanne, wo Jugendliche einen Lehrer zur Verzweiflung trieben, die Szene mit dem Handy filmten und Videos über Smartphone-Apps verbreiteten. Die Schüler wurden für drei Tage von der Schule verwiesen.

Zudem reichte der Lehrer Anzeige ein. Die Schüler müssen sich deshalb vor dem Jugendgericht verantworten. Ihnen droht eine Busse oder gemeinnützige Arbeit. Der Fall Ecublens ist in der Waadt kein isoliertes Phänomen. Es gebe mehrere Anzeigen von Lehrern im Kanton, sagte Alain Bouquet, Generaldirektor der obligatorischen Schulen in der Waadt, der Nachrichtenagentur SDA und bestätigte damit Angaben in einem Bericht der Zeitung «24 heures». Er habe Kenntnis von mindesten fünf Fällen. Das Problem wurde auch am vergangenen Donnerstag an der Konferenz der Schulleiter erörtert.

Quelle: SDA / Schweiz. Depeschenagentur

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