| Offener Brief an Dr. Norbert Lammert von RA Armin Fiand |
| Mittwoch, 03. März 2010 | |
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Armin
Fiand
Rechtsanwalt
Minsbekweg
4 a
22399
Hamburg
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Mobil: 0174-4651407
Deutscher Bundestag
Bundestagspräsident
Professor: Dr. Norbert
Lammert
per Fax: 030-227-36878
3. März 2010
Sehr geehrter Herr Professor
Dr. Lammert,
während der Debatte im
Deutschen Bundestag am 25. Februar 2010 über die Ausweitung des
Afghanistan-Mandats ist es, wie die Medien berichteten, zu einem „Eklat“
gekommen. Nach der Rede der Abgeordneten der Linken Frau Christine Buchholz
waren Abgeordnete der Linksfraktion
aufgestanden und hatten Plakate hochgehalten, auf denen die Namen und das Alter
von afghanischen Zivilisten zu lesen waren. Die Zivilisten waren am 04.
September vorigen Jahres durch den vom Bundeswehr-Oberst Klein angeordneten
Luftangriff auf die beiden, von den Taliban entführten, Tanklastwagen bei
Kundus ums Leben gekommen. Sinn der Plakataktion war es, auf diese Opfer
aufmerksam zu machen und der Toten zu gedenken. Sie – als Präsident des
Bundestages - sahen darin eine gröbliche Verletzung der Ordnung im Bundestag
und schlossen die Abgeordneten der Linken von der weiteren Teilnahme an der
Sitzung aus.
Zunächst hieß es in
einigen Online-Diensten, daß die Abgeordneten auch von der sich anschließenden
Abstimmung über die Erweiterung des Afghanistaneinsatzes ausgeschlossen bleiben
würden. Das hatten Sie sicherlich auch so beabsichtigt, sich dann jedoch - ich
nehme an: auf Grund einer rechtlichen Beratung durch den zuständigen Dienst des
Bundestags und einer Beratung im Präsidium oder Ältestenrat (Wollen wir sie reinlassen?) - eines
besseren besonnen. Die ausgeschlossenen Abgeordneten durften an der Abstimmung
teilnehmen.
Sie tun so, als hätten
Sie insoweit Gnade vor Recht ergehen lassen. In Wahrheit sind Sie mit Müh und
Not an einem eklatanten Rechtsbruch vorbeigeschrammt. Der Ausschluß der
Abgeordneten der Linken von der Abstimmung hätte nicht nur aus
verfassungsrechtlichen Gründen keinen Bestand haben können, er hätte
möglicherweise für Sie auch zu strafrechtlichen Konsequenzen geführt. Zum
Beispiel nach §§ 105, 106 StGB (Nötigung von Mitgliedern eines
Verfassungsorgans, hier: des Bundestages). Die Abgeordneten der Links-Fraktion
sind immerhin die einzigen, die sich geschlossen gegen den Einsatz der
Bundeswehr in Afghanistan wenden und dies zutreffend damit begründen, daß der Krieg in Afghanistan
völkerrechtswidrig ist. Diese Stimme gegen den Krieg wurde durch den
„Rausschmiß“ aus dem Plenarsaal zum Verstummen gebracht.
Sie haben den Ausschluß
der Abgeordneten der Linken auf § 68 der Geschäftsordnung des Bundestages
gestützt. Wie kann ein wahrheitsgemäßer
(visueller) Hinweis auf die katastrophalen Folgen, die sich aus dem Einsatz der
Bundeswehr in Afghanistan ergeben haben, eine gröbliche Verletzung der Ordnung
im Deutschen Bundestag sein, die so schwerwiegend ist, daß sie mit dem Saalverweis
geahndet werden muß?
Mir kommt es so vor, als
wäre nicht die Ordnung im Bundestag, sondern die Ruhe und das Wohlbefinden des
Klubs der Abnicker, Durchwinker und Ja-Sager gestört worden. Diesem Klub
gehören die Abgeordneten an, die bereit sind, abzusegnen, was ihnen die
Bundesregierung vorlegt, ohne groß darüber nachzudenken, ob dies alles auch so
in Ordnung ist und die aus diesem Grunde nicht mit unangenehmen Fakten
konfrontiert werden möchten. Abgeordnete, die damit einverstanden sind, daß die
deutsche Bundesregierung Soldaten nach Afghanistan schickt, damit sie dort
ihren Kopf hinhalten, ohne daß den Soldaten genau gesagt wird, wofür sie ihr
Leben riskieren sollen. Abgeordnete, die nichts dagegen einzuwenden haben, daß
die deutsche Bundesregierung einen wahren Eiertanz aufführt, wenn sie erklären
soll, was der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan denn nun ist. Von
„friedenserhaltenden Maßnahmen“ und von einem „Stabilisierungseinsatz“ ist die
Rede, aber auch davon, daß in Afghanistan ein „kriegsähnlicher Zustand“ bestehe
oder – so neuerdings - ein „bewaffneter
Konflikt“ im Gange sei. Die Bundesregierung möchte sich da nicht so genau festlegen,
sondern die endgültige Antwort auf all diese Fragen aus Scheu vor der
eigenen Verantwortung dem
Generalbundesanwalt überlassen, der nun schon im fünften oder gar sechsten
Monat darüber nachdenkt, ohne bisher damit zu Rande gekommen zu sein, ob die
Bombardierung der beiden Tanklastwagen dem Völkerstrafgesetzbuch unterliegt,
also in einem Krieg geschehen ist, und ob wegen des Massakers von Kundus der
Anfangsverdacht eines Kriegsverbrechens begründet ist.
Warum werden die Dinge
nicht beim Namen genannt? Warum sagt man den Soldaten nicht unumwunden und ohne
Schnörkel, daß sie in den Krieg geschickt
werden – in einen Krieg, der nach den Einschätzungen hoher Militärs nicht zu
gewinnen ist. Dann hätten die Soldaten zumindest die Möglichkeit, zu sagen,
dafür geben wir uns nicht her und den Kriegsdienst zu verweigern.
Diese Soldaten wären im
Recht.
Von deutschem Boden darf kein Krieg, sondern nur Frieden
ausgehen. So ist es im sog. Zwei-plus-Vier-Vertrag völkerrechtlich verbindlich
festgelegt. Die Vorgesetzten dürfen ihre
Soldaten nicht in einen Krieg schicken, auch wenn man ihn neuerdings mit „nichtinternationalen
bewaffneten Konflikt“ umschreiben will. Und der Bundestag darf einem Krieg
unter deutscher Führung oder deutscher Beteiligung nicht zustimmen. Keine
Resolution des Sicherheitsrates vermag daran etwas zu ändern. Der
Sicherheitsrat hat nicht das Recht, den
Gründen, die zum Krieg berechtigen und die in der Charta der Vereinten
Nationen niedergelegt sind, aus eigener Rechtschöpfung neue Gründe
hinzuzufügen. Hiervon abgesehen, ist durch die Resolutionen des
Sicherheitsrats, auf die sich die Bundesregierung immer wieder beruft,
Deutschland keineswegs verpflichtet worden, sich an dem
Aufmarsch in Afghanistan zu beteiligen. Ebenso wenig sind die Taliban durch
diese Resolution zum Freiwild erklärt
und allgemein zum Abschuß freigegeben worden.
Warum werden unsere
Soldaten belogen und getäuscht?
Altbundeskanzler Helmut
Schmidt hat beim feierlichen Gelöbnis der Bundeswehrsoldaten in Berlin am 20.
Juli 2008 eine Rede gehalten, in der er ausgeführt hat:
… wenn wir heutzutage an militärischen Eingriffen in Afghanistan uns
beteiligen, dann geschieht es in Übereinstimmung mit unserem Grundgesetz, in
Übereinstimmung mit dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - und gemeinsam
mit unseren Verbündeten. Man kann über solche Einsätze streiten. Jedoch jeder
Soldat und jeder Rekrut darf sich darauf verlassen. Auch künftig werden
Bundestag und Bundesregierung unsere Streitkräfte nur im Gehorsam gegen das
Grundgesetz und nur im Gehorsam gegen das Völkerrecht einsetzen. Liebe Junge
Soldaten! Ihr habt das große Glück - ganz anders als ich als Rekrut des Jahres
1937! -' Ihr habt das Glück, einer heute friedfertigen Nation und Ihrem heute
rechtlich geordneten Staat zu dienen. Ihr müsst wissen: Euer Dienst kann auch
Risiken und Gefahren umfassen. Aber Ihr könnt Euch darauf verlassen: Dieser
Staat wird Euch nicht missbrauchen. Denn die Würde und das Recht des einzelnen
Menschen sind das oberste Gebot- nicht nur für die Regierenden, sondern für uns
alle.
Schön wäre es, wenn es so wäre. Leider ist es nicht so.
Die neueste Version der
Bundesregierung, daß der Bundeswehreinsatz in Afghanistan der Beitrag
Deutschlands in einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt nach dem humanitären Völkerrecht ist,
ist zwar trickreich, weil damit suggeriert wird, es handele sich im Ergebnis um
einen humanitären Einsatz. In Wahrheit handelt es sich aber bei diesem Konflikt
um eine Auseinandersetzung, die den Zweck hat, Menschen und Sachwerte zu
vernichten. Das bezeichnete man früher als Krieg. Es gibt keine „humanitären
Kriege“. Das humanitäre Völkerrecht hieß früher Kriegsvölkerrecht. Es regelt,
welche humanitären Grundsätze in einem Krieg oder, wie es heute heißt: in einem
bewaffneten Konflikt, zu beachten sind.
Man führe sich vor Augen,
welches Affentheater die Bundesregierung aufgeführt hat, als das Massaker von Kundus publik geworden
war, das man am liebsten verschwiegen hätte. Kein Zivilist ist zu Schaden
gekommen, ausschließlich Taliban-Kämpfer - hieß es zunächst. Dann, als zivile
Opfer beim besten Willen nicht mehr
geleugnet werden konnten - warum hätte
sich etwa der amerikanische Oberkommandierende der ISAF-Truppen in Afghanistan,
General McChrystal, schon kurz nach der Bombardierung der beiden Lastwagen bei
der afghanischen Zivilbevölkerung entschuldigen sollen, wenn diese von dem
Angriff gar nicht betroffen wäre? – wurden schnell ein paar Krokodilstränen vergossen.
Bundeskanzlerin Merkel erklärte - wie mir
schien, innerlich völlig unbeteiligt – am 08.September 2009 im Bundestag:
Letzte Woche Freitag hat eine der schwersten militärischen
Auseinandersetzungen der Bundeswehr mit den Taliban im Rahmen des
ISAF-Einsatzes in Afghanistan stattgefunden. Zahlreiche Menschen haben ihr
Leben verloren. Über die Folgen, insbesondere über zivile Opfer, gibt es
widersprüchliche Meldungen. Das genau zu klären, wird uns heute Morgen nicht
möglich sein.
Soll das das Muster für
ähnliche Fälle in der Zukunft sein? Nach der Devise: Wenn Zivilisten getötet
werden, sagen wir ganz schnell unseren Zauberspruch auf, daß wir das sehr
bedauern und tiefes Mitleid empfinden und daß selbstverständlich auch nur ein unschuldig zu Tode gekommener
Mensch einer zu viel ist. Und Hokuspokus
ist alles wieder im Lot. Und wir können
zum nächsten Gefecht übergehen.
Frau Merkel hat in ihrer
Regierungserklärung am 08. September 2009 auch ausgeführt:
Die lückenlose Aufklärung des Vorfalls vom letzten Freitag und seiner
Folgen ist für mich und die ganze Bundesregierung ein Gebot der
Selbstverständlichkeit. Die Bundeswehr wird mit allen zur Verfügung stehenden
Kräften genau dazu beitragen. Den Ergebnissen kann und will ich heute nicht
vorgreifen. Ich stehe dafür ein, dass wir nichts beschönigen werden, aber ich
stehe genauso dafür ein, dass wir Vorverurteilungen nicht akzeptieren werden.…
Nichts ist bisher
aufgeklärt. Das meiste ist unklar geblieben. Es gibt Widersprüche. Es gibt
Versuche, die Wahrheit zu verschleiern. Deshalb musste ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß
eingesetzt werden, der herausfinden soll,
was tatsächlich geschehen ist. Ob ihm das gelingen wird, ist ungewiß.
Als Bundestagspräsident
ist es natürlich, sehr geehrter Herr Lammert, Ihre Aufgabe, über das Ansehen
und die Würde des Parlaments zu wachen. Beides haben die Abgeordneten der
Linken nicht angetastet. Das Ansehen und die Würde des Parlaments werden aber
nachhaltig beschädigt, wenn Kriegsverbrechern wie dem ehemaligen US-Präsidenten
George W. Bush (im Mai 2002, damals waren Sie noch nicht Präsident des
Bundestages) und dem israelischen Staatspräsidenten Shimon Peres (im Januar
2010) im Deutschen Bundestag Gelegenheit gegeben wird, die verbrecherische
Politik ihrer Staaten zu rechtfertigen und ihnen die Abgeordneten anschließend durch stehende
Ovationen Anerkennung zollen.
Dank und Anerkennung
gebührt den Abgeordneten der Linken, weil sie den Unsinn des
Afghanistaneinsatzes der Bundeswehr herausgestellt und weil sie dafür gesorgt
haben, daß aus dem Plenarsaal, der ein Ort der lebhaften Debatte sein und
bleiben soll, kein Schlafsaal wird.
Diejenigen, die den
Willen des Volkes missachten (die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist
gegen den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr), aus ihrer Ruhe zu schrecken,
ist nicht nur das Recht, sondern
geradezu die Pflicht der
Abgeordneten, die ihre Aufgabe nicht darin sehen, der Regierung gefällig zu
sein und nach ihrer Pfeife zu tanzen, sondern darin, die Regierung zu
kontrollieren und sie darauf aufmerksam zu machen, daß Deutschland in
Afghanistan auf dem falschen Wege ist und daß die Toten des Massakers von
Kundus zur Umkehr mahnen.
Sie, sehr verehrter Herr
Bundestagspräsident, haben sich auf die Fraktion der Linkspartei „eingeschossen“,
weil Sie auf Grund Ihrer konservativen Geisteshaltung die Linken in unserer
Gesellschaft offensichtlich grundsätzlich als Störfaktor ansehen. Am liebsten
sähen Sie wohl, wenn die Linken aus der politischen Landschaft wieder verschwinden würden. Dann wäre man
wieder ganz unter sich. Diese Sicht der Dinge würde Ihre Verhaltensweise am
25.02. 2010 erklären.
Ich verkenne nicht, daß
der „Rauswurf“ der Abgeordneten der Linken auch etwas Gutes hatte. Denn nun ist
dem Wähler noch einmal mit aller Deutlichkeit vor Augen geführt worden, wer für
Krieg und wer für Frieden ist und wie man versucht, die mundtot zu machen, die
sich kompromisslos gegen den Krieg aussprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Fiand |